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Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

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Bibliographic data

fullscreen: Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Monograph

Identifikator:
1020603151
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-62754
Document type:
Monograph
Author:
Strutz, Georg http://d-nb.info/gnd/117677558
Title:
Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
Edition:
Zweite durchgesehene und ergänzte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (65 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
9. Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangs=, end= oder =mittelwerte zu bemessen?
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
  • Title page
  • Contents
  • 1. Ausgangspunkt und Kern des Problems
  • 2. Umgestaltung des § 13 I 1b EinkSTG. durch die Novelle vom 24. März 1921
  • 3. Der Vorgang des preußischen Einkommenssteuergesetzes im Landtag
  • 4. Die Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts
  • 5. Unklarheiten bei Beratung der Reichseinkommenssteuer in der Nationalversammlung
  • 6. Das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. Oktober 1922
  • 7. Wirtschaftliche Bedeutung der Absetzungen für Abnutzung
  • 8. Stehen Absetzungen vom Zeitwert nach § 13 I 1 b im Widerspruch mit § 33a, § 13 I 1 b 2 Halbsatz oder § 33 b?
  • 9. Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangs=, end= oder =mittelwerte zu bemessen?
  • 10. Fiskalische Erwägungen
  • 11. Benachteiligung von Land= und Forstwirtschaft und Gewerbe durch Absetzungen nach § 13 EinkSTG. nach dem Zeitwert?

Full text

- - V V 4 -“; 
60 Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangswerte usw.? 
tung gerecht würde. Auch das wäre aber nur durchführbar, 
wenn die Aenderungen des Geldwerts während des Jahres nicht 
gar zu plotzkch und unregelmäßig gewesen, nicht in gar zu 
Zwischenräumen eingetreten sind, sich vielmehr noch 
mnigermaßen längere Jahresabschnitte mit leidlich stabilem 
Geldwerte unterscheiden lassen. Auch diese Voraussetzung war 
^"kgstens bis vor kurzem nicht gegeben und ist auch für die 
n °* keineswegs sichergestellt, namentlich nicht, wenn 
e °i ?t ^ to ,! 9Un , 9en unb Preissteigerungen, wenn nötig, 
gewaltsam, Einhalt geboten wird.') Wäre sie es aber selbst 
n0db < tC . 3 E tocite hinzukommen, daß sich die Stärke 
der Benutzung und infolgedessen der Abnutzung einigermaßen 
gleichmäßig auf die Zeitabschnitte verteilte. Das wird ^in 
vielen Fallen zutreffen, in vielen aber auch nicht. Jedenfalls 
kann man al diesen Veränderungen des Geldwerts und der 
starke der Abnutzung innerhalb des Jahres bei einer Ein- 
koinmensteuerveranlagung aus steuertechnischen Gründen nickt 
nachgehen. J 
Aber auch grundsätzliche Erwägungen lassen sich — und 
insofern muß ich das a. a. O. Gesagte einschränken — gegen 
,-L-? UgrUnbe e9Un9 eines mittleren Iahreswerts oder eines 
Schätzungswerts geltend machen. Wohl ist es richtig, daß 
,lch der Wertverzehr durch Abnutzung nach dem Werte in 
,edem Augenblicke der Benutzung richtet. Aber die Einkoin- 
mensteuer, mag_ sie nun auf dem Standpunkte der Schanz- 
fchen Rernvermogenszugangstheorie oder auf dem der Quellen- 
theorre stehen, geht nur den Jahresergebnissen der 
eir^elnen Zweige der Wirtschaft des Steuerpflichtigen nach, 
nicht den einzelnen Vorgängen innerhalb dieser Wirtschafts 
zweige. Sie fragt daher grundsätzlich nicht danach, in welchem 
Zeit punkte des für die Besteuerung maßgebenden Zeit» 
ra L m -£ ei ü: e Einnahme erzielt oder eine Aufwendung qe- 
nnrcht ist. Gerade deshalb bereitet die Einkommensteuer, wie 
ich in lungster Zeit in meinen Aufsätzen in Nr. 9 Jahrg 2 von 
und Wirtschaft", in Nr. 50 des „Wiederaufbau" und 
I'l 0/^0 2ahrg. 6 der „Mitteilungen der Steuerstelle des 
Reichsverbandes der deutschen Industrie" näher dargelegt 
habe, der Anpassung an eine schwankende Währung stärkere 
ylndernisse als irgend eine andere Steuer. Es würde eine 
Durchbrechung des ganzen Systems der Einkommensteuer be- 
„ i 'flusch gegenüber dem Gastwirtsgewerbe, in den Sommer- 
und Winterfrischen und Badern, das durch seine Preise zum 
? Een Teck an der Verschleppung deutschen Geldes in das Aus- 
1 la *l b f ^ rc & dw massenhaften Auslandsreisen die Schuld trägt 
und sich ,etzt anzuschicken scheint, aus der behördlichen Er 
schwerung der Auslandsreisen durch weitere Preisstei^runqen 
Vorteil zum Schaden des Mittelstandes zu ziehen
	        

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Die Absetzungen Für Abnutzung Nach Dem Einkommensteuergesetz. Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur, 1924.
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