Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Monograph

Identifikator:
1020603151
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-62754
Document type:
Monograph
Author:
Strutz, Georg http://d-nb.info/gnd/117677558
Title:
Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
Edition:
Zweite durchgesehene und ergänzte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (65 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
11. Benachteiligung von Land= und Forstwirtschaft und Gewerbe durch Absetzungen nach § 13 EinkSTG. nach dem Zeitwert?
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
  • Title page
  • Contents
  • 1. Ausgangspunkt und Kern des Problems
  • 2. Umgestaltung des § 13 I 1b EinkSTG. durch die Novelle vom 24. März 1921
  • 3. Der Vorgang des preußischen Einkommenssteuergesetzes im Landtag
  • 4. Die Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts
  • 5. Unklarheiten bei Beratung der Reichseinkommenssteuer in der Nationalversammlung
  • 6. Das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. Oktober 1922
  • 7. Wirtschaftliche Bedeutung der Absetzungen für Abnutzung
  • 8. Stehen Absetzungen vom Zeitwert nach § 13 I 1 b im Widerspruch mit § 33a, § 13 I 1 b 2 Halbsatz oder § 33 b?
  • 9. Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangs=, end= oder =mittelwerte zu bemessen?
  • 10. Fiskalische Erwägungen
  • 11. Benachteiligung von Land= und Forstwirtschaft und Gewerbe durch Absetzungen nach § 13 EinkSTG. nach dem Zeitwert?

Full text

64 Benachteiligung der Land- und Forstwirtschaft usw.? 
§ 33 b wollten, begünstigt, benachteiligt würden. Zunächst darf 
man dem Gesetzgeber nicht die bewußte Absicht unter 
stellen, jene Wirtschaftszweige zu privilegieren und sich da 
durch gegen die steuerliche Gerechtigkeit zu versündigen; ob 
tatsächlich durch §§ 33 a, 33 b und 59 a dieser Erfolg er 
zielt wird oder vielleicht sogar von den im Bannkreis ein 
seitiger Jnteressenanschauungen befangenen Urhebern dieser 
Bestimmungen außerhalb und innerhalb des Reichstags beab 
sichtigt war, steht auf einem andern Brett. Sodann aber kann 
eben, wie schon hervorgehoben, von einer Benachteiligung die 
ser Wirtschaftskreise gar keine Rede sein. Denn sowohl der 
§ 33 a als auch der § 59 a und der 8 33 b enthalten für sie in 
der Regel viel größere Vorteile als bloße Absetzungen wegen 
Abnutzung auch nach dem Zeitwerte, namentlich, wenn man 
den § 33 b mit Zimmermann (EinkStG. Anm. 4 zu 
§ 33 b) und mir (Anm. 7 a zu § 33 b in dem noch nicht er 
schienenen, aber insoweit ausgedruckten Ergänzungsbande zu 
meiner Handausgabe des Einkommensteuergesetzes entgegen 
Kuhn, Einkommensteuergesetz Anm. 3 Abs. 3 zu § 33 b 
und Glaser, Einkommensteuergesetz Anm. 8 zu § 33 b) 
dahin auslegt, daß der Wert der nach ihm abzugsfähigen Ab 
nutzung selbst dann in voller Höhe abzugsfähig ist, wenn er 
den Betriebs- oder Geschäftsgewinn übersteigt, daß er also 
in diesem Falle auch das sonstige Einkommen mindert bzw. 
absorbiert. Ich habe diese meine Ansicht a. a. O folgender 
maßen begründet: 
„Es ist nicht abzusehen, weshalb der Abzug nach 
Abs. 1 § 33 b anders zu behandeln sein sollte wie 
jeder andere Abzug von den Einkünften aus einer ein 
zelnen Quelle, der diese Einkünfte übersteigt; insbeson 
dere genügt der Wortlaut „von dem ... Betriebs- oder 
Geschäfts gewinn ... abzuziehen" m E. nicht, um 
die entgegengesetzte Auslegung zu rechtfertigen. Sie 
würde der den Gesetzgeber beherrschenden Anschauung 
widersprechen, daß dieser Abzug, wenn er auch erst vom 
„Geschäftsgewinne" zu machen ist, doch wirtschaftlich den 
Gewinn mindert. Tut er das, so kann er eben den 
Scheingewinn in einen wirklichen Verlust verwandeln. 
Bei anderer Auslegung gelangte man dahin, daß die 
ohnehin weniger günstig abschließenden Betriebe einen 
Scheingewinn zu versteuern hätten^, der bei günstiger 
abschließenden steuerfrei bliebe. Ist freilich schon vor 
dem Abzüge kein Gewinn vorhanden, dann spricht der 
Wortlaut des Abs. 1 gegen seine Anwendbarkeit. Denn 
von einem nicht vorhandenen Gewinn kann man nichts 
„abziehen." Der Zweck des Gesetzes spricht aber auch
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Absetzungen Für Abnutzung Nach Dem Einkommensteuergesetz. Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur, 1924.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.