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Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

Monograph

Identifikator:
1022451499
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-38126
Document type:
Monograph
Author:
Reimann, Erna
Title:
Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Universitäts-Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Francke)
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
4. Kapitel. Der Arbeitsnachweis
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Der Umfang der Frauenarbeit im Handelsgewerbe
  • 2. Kapitel. Soziale Herkunft, Alter und Familienstand
  • 3. Kapitel. Die Ausbildung der Handlungsgehilfinnen
  • 4. Kapitel. Der Arbeitsnachweis
  • 5. Kapitel. Die Arbeitszeit
  • 6. Kapitel. Die Lohnfrage
  • 7. Kapitel. Die Organisation der weiblichen Angestellten

Full text

4. Kapitel. 
Der Arbeitsnachweis. 
Die älteste Form des Arbeitsnachweises ist die Umfrage, die aber 
eine Zeitlang außer Gebrauch gekommen war. Erst mit der wachsenden 
Zahl der Warenhäuser, die fast ständig Bedarf an Arbeitskräften haben, 
ist die Umfrage für die Verkäuferinnen wieder in Aufnahme gekommen. 
Die Kontoristinnen dagegen richten in der Regel ihre Bewerbung 
schriftlich an die Firmen mit offenen Stellungen. 
Hierbei erscheint jetzt sehr häufig die Zeitungsanzeige als Ver 
mittlerin. Für die Angestellte ist die Aussicht, auf diese Art Stellung 
zu finden, recht gering einzuschätzen, für die Firmen ist dieses Verfahren 
mit erheblichen Umständen verbunden, wenn sie die Angebote sämt 
licher Bewerberinnen entgegennehmen will. Hierbei wird vielfach auch 
eine Gehaltsunterbietung durch solche Personen beobachtet, die sich 
schon oft vergeblich um Unterkommen bemüht haben und aus Sorge 
vor Stellenlosigkeit in ihren. Ansprüchen heruntergehen. 
Ebenso gering ist auch der Wert der gewerbsmäßigen Stellen 
vermittlung. Weil diese Art der Vermittlung mit Unkosten verknüpft 
ist, so benutzen sie nur die Firmen, denen die Vereinsnachweise ver 
schlossen sind. Da die Vereine die Arbeitgeber ausweisen, die ihre An 
gestellten unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, bei 
denen die Bezahlung in keinem Verhältnis zur geforderten Leistung 
steht, oder deren sittliches Verhalten den Angestellten gegenüber nicht 
ganz einwandfrei ist, so suchen meist nur schlechte Firmen Arbeits 
kräfte durch den Stellenvermittler. Außerdem wird vielfach Klage 
geführt, daß die Stellenvermittler an einem häufigen Stellenwechsel 
interessiert sind und daher auf eine Auswahl geeigneter Kräfte und 
Stellen keinen Wert legen. 
Diese Mißstände privater Arbeitsvermittlung führten endlich zu 
einer halbamtlichen Organisation des Stellennachweises. Zuerst ent 
standen Nachweise paritätischer oder charitativer Art. Doch haben 
diese gerade für den kaufmännischen Beruf fast gar keinen Wert, weil 
die Vermittlung allen in gleicher Weise zur Verfügung stehen muß und 
eine Sichtung ausgeschlossen ist. 
Es lag daher der Gedanke nahe, daß die kaufmännischen Berufs 
vereine den Nachweis ihrem Tätigkeitsbereich anzugliedern suchten. 
Die Stellenvermittlung ist kostenlos, aber nur für Mitglieder der Vereine
	        

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Die Frau Als Kaufmännische Angestellte Im Handelsgewerbe. Universitäts-Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Francke), 1915.
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