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Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

Monograph

Identifikator:
1022451499
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-38126
Document type:
Monograph
Author:
Reimann, Erna
Title:
Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Universitäts-Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Francke)
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
7. Kapitel. Die Organisation der weiblichen Angestellten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Der Umfang der Frauenarbeit im Handelsgewerbe
  • 2. Kapitel. Soziale Herkunft, Alter und Familienstand
  • 3. Kapitel. Die Ausbildung der Handlungsgehilfinnen
  • 4. Kapitel. Der Arbeitsnachweis
  • 5. Kapitel. Die Arbeitszeit
  • 6. Kapitel. Die Lohnfrage
  • 7. Kapitel. Die Organisation der weiblichen Angestellten

Full text

70 
Die Aufgaben, die sich die Handlungsgehilfinnenverbände gestellt 
haben, entsprechen sich in den Grundzügen; sie richten sich auf sozial 
politische Forderungen und auf Besserung der augenblicklichen Lage, 
soweit es durch Selbsthilfe erreichbar ist. In erster Linie kämpfen wohl 
alle Vereine für eine reichsgesetzliche Regelung und Einschränkung 1 
der Arbeitszeit, sie wollen daher den allgemeinen Zwang zum 8-Uhr- 
Ladenschluß, Einführung Vollständiger Sonntagsruhe und Rechts 
anspruch auf Sommerurlaub unter Weiterzahlung des Gehalts. Um die 
Klagen über schlechte Ausbildung dadurch zu beseitigen, daß den 
Angestellten Gelegenheit gegeben wird, sich besser beruflich auszu 
bilden, wird die Pflichtfortbildungsschule auch für weibliche Angestellte 
und eine Übernahme der Handelsschulen in staatliche Leitung erstrebt- 
Auch das Lehrlingswesen, das dringend einer Besserung bedarf, soll 
der Staat neu regeln. Da aber alle diese Forderungen, auch wenn sie 
gesetzlich geordnet sind, nur Aussicht auf tatsächliche Erfüllung 
haben, wenn die genügende Aufsicht vorhanden ist, so verlangen sie 
die Einstellung Von Handelsinspektoren, die für die Ausführung der 
Gesetze zu sorgen haben. Bei den Kaufmannsgerichten wird eine Gleich 
berechtigung der Frau gefordert, da die Interessen sonst nicht genügend 
gewahrt erscheinen. 
Diese Ziele wollen günstige Lebensverhältnisse schaffen; daneben 
werden auch rechtliche Besserungen erstrebt. Eine Änderung des be 
stehenden Rechts scheint in der Richtung nötig, daß Maßnahmen, die 
den Angestellten belästigen, ohne dem Arbeitgeber doch einen völlig 
ausreichenden Schutz zu gewähren, verschwinden; deshalb soll die 
Konkurrenzklausel fallen. 
Mit diesen Aussichten auf eine bessere Lage in der Zukunft ist aber 
den Handlungsgehilfinnen nicht gedient, die eine tatkräftige Unter 
stützung in der Gegenwart gebrauchen. Die Vereine haben sich daher 
auf den Boden der Gegenwart gestellt und tatkräftig dort eingegriffen,. 
wo es nötig war. Da die Vereine von der Ansicht ausgingen, daß die Vor 
bildung die Grundlage der zukünftigen Stellung ist, so haben sie, um 
auch die weiblichen Angestellten für den Wettbewerb geeigneter zu 
machen, sich das Bildungswesen sehr angelegen sein lassen. Sie richten 
Kurse ein, gründen Handelsschulen, lassen belehrende Vorträge halten* 
stellen Vereinsbibliotheken und Lesehallen zur Verfügung und arbeiten 
auch durch ihre Zeitschriften an der Hebung der Bildung. Auf diese 
Art ermöglichen sie es den Handlungsgehilfinnen, sich stets weiter zu 
unterrichten. Doch haben sich die Vereine damit nicht begnügt, sie 
helfen ihren Mitgliedern auch in greifbarer Form. Sie richten daher 
Stellennachweise ein und versuchen ihre Mitglieder in passenden Stellen 
unterzubringen. Sie gewähren kostenlos Rechtshilfe und beraten die
	        

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Die Frau Als Kaufmännische Angestellte Im Handelsgewerbe. Universitäts-Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Francke), 1915.
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