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Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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Bibliographic data

fullscreen: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

Monograph

Identifikator:
1023136384
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-39354
Document type:
Monograph
Author:
Neumann, Paul
Title:
Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Druck von H. Laupp jr.
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (III, 175 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Abschnitt. Die einzelnen Salinen und Salzbergwerke
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert
  • Title page
  • Contents
  • I. Abschnitt. Allgemeine Darstellung
  • II. Abschnitt. Die einzelnen Salinen und Salzbergwerke

Full text

94 
Die Sole von Clemenshall ist farblos, wasserhell, beim Kochen tritt nnr 
schwache Trübung ein. 
Gegenwärtig arbeitet die Saline Clemenshall mit fünf Siedepfannen, die 
zusammen 510 qm Pfannenfläche besitzen. Zum Trocknen des Salzes stehen 
362 qm Pfannenfläche zur Verfügung. Die Saline steht in enger Betriebs 
gemeinschaft mit der benachbarten Kgl. Saline Friedrichshall. 
9- Kapitel. 
Die Kgl. uiürtt. Kaiine Hall. 
Die Geschichte der Saline zu Schwäbisch-Hall verliert sich bis weit in das 
Mittelalter. Die mehrfach anzutreffende Vermutung, daß die Römer bereits die 
Salzquellen von Hall benutzten, ist durch Urkunden nicht zu belegen. Wohl die 
älteste, uns bekannte Urkunde über die Saline zu Hall ist die vom Jahre 1231, 
in welchem Dokument König Heinrich VII. dem Kloster Denkendorf einen 
Siede-Anteil geschenkweise zuspricht. Die zu Anfang des 19. Jahrhunderts so oft 
in der Öffentlichkeit besprochenen Rechtsverhältnisse der Saline Hall, auf die 
wir an andrer Stelle besonders eingehen werden, haben ihren Ausgang bereits 
im 14. Jahrhundert genommen Z. Vom Jahre 1306 wissen wir, daß die Salz 
quelle samt dem umliegenden Grund und Boden, dem Hcial, durch eine Besitz 
vereinigung für ewige Zeiten in 111 Besitzteile geteilt wurde. Die Besitzer der 
Salzquelle, welche der Stadt ihren Namen gab, gehörten hauptsächlich dem 
Stadt- und Landadel von Hall an, auch waren einige Klöster an dem Besitz 
beteiligt. Die Besitzer führten den Titel die „Herren vüm Grund und Boden 
des Haals". Der Besitzanteil umfaßte ein Fuder zu 20 Eimern; ein Eimer 
faßte 30 Maß. In den 111 vorhandenen, gleich großen und geeichten Salz 
pfannen mußte jeder Siedeberechtigte zu gleicher Zeit zu sieden anfangen und 
aufhören. Die eigentliche Siedearbeit wurde von angestellten Siedeknechten be 
sorgt. Ueber die Namen der ältesten Besitzer sind wir leider nicht mehr unter 
richtet, da die betreffenden Akten vermutlich in der großen Feuersbrnnst des 
Jahres 1376 zu Hall verloren gegangen sind. Der Betrieb mit den Siede 
knechten muß sich als nicht sehr wirtschaftlich erwiesen haben, denn im 14. Jahr 
hundert begann sich ein Lehnsystem zu entwickeln, nach welchen: Grund und 
Boden im Besitz der „Herren" blieb, während die Salzpfannen Bürgern zur 
Nutzung in Erbpacht gegeben wurden. Als Entschädigung war eine bestimmte 
Geldsumme zu zahlen, auch mußte alljährlich eine bestimmte Menge Küchen 
oder Tafelsalz, die Hofschilpe, entrichtet werden. Es scheint, daß unter den 
„Herren" dennoch von Zeit zu Zeit ein Besitzwechsel vor sich, ging; ein aus 
dem Jahre 1496 vorhandenes Brunnenbau-Protokoll, welches ein Verzeichnis 
aller damaligen Besitzer der Siedepfannen enthält, scheint diese Annahme zu 
rechtfertigen. Der Ertrag war für den Lehnherrn meist sehr gering und betrug 
im 14. Jahrhundert kaum einige Gulden. Später änderte sich das. In der 
Zeit von 1478 bis 1529 war das Verhältnis des Lehnsertrages zum Erb 
ertrage wie 6 zu 5, von 1531 bis 1584 wie 5 zu 7 und von 1548 bis zum 
19. Jahrhundert etwa wie 1 zu 2. 
1) C. F. Hufnagel, Beleuchtung der in Ansehung der Saline zu Schwäbisch- 
Hall bestehenden Rechtsverhältnisse. Tübingen 1827, S. 4.
	        

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Proposed New Customs Tariff. Printed under the authority of His Majesty’s Stationery Office by Darling and Son, Limited, 1914.
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