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Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Bibliographic data

fullscreen: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

Monograph

Identifikator:
1023388405
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-39712
Document type:
Monograph
Author:
Stein, Bruno http://d-nb.info/gnd/1047107112
Title:
Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)
Place of publication:
Borna-Leipzig
Publisher:
Buchdruckerei Robert Noske
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (110 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster Teil.
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil.
  • Zweiter Teil. Der heutige Stand der Kontrollorgane

Full text

5 
Gleichzeitig wird aber durch die doppelte Buchhaltung^) eine 
Kontrolle über die einzelnen Vermögensbestände ausgeübt, die 
namentlich dadurch wirksam wird, daß sie jeden Vermögens 
bestandteil, in welchem Zustande er auch sein mag, doppelt ver 
rechnet; die mathematische Gleichung kann nicht stimmen, wenn 
ihre beiden Seiten nicht gleichmäßig^) verändert werden. Die 
selbsttätige Kontrolle, die die doppelte Buchführung ausübt, würde 
für eine geordnete Wirtschaftsführung vollauf genügen, wenn 
nicht die Möglichkeit bestände, auch mittels der Buchführung 
Fehler zu machen, die ein falsches Resultat zeitigen, obwohl nach 
außen durch die zahlenmäßige Übereinstimmung der beiden Seiten 
der Gleichung der Anschein gegeben ist, als ob alles in bester 
Ordnung sei. 
Die Fehler können zweierlei Art sein: 
1. Die rechnerisch-technischen Fehler unterlaufen un 
absichtlich durch die Unachtsamkeit oder Unkenntnis des Buchenden, 
absichtlich zum Zwecke der Unterschlagung, Verschleierung oder aus 
sonst einem fraudulosen Grunde. 
Wie schon oben gesagt, wird nach außen dadurch, daß auf 
beiden Seiten der Gleichung gleiche (wenn auch falsche) Zahlen 
verwendet werden, das Bild der Richtigkeit erweckt, da beide 
Seiten der Gleichung rechnerisch übereinstimmen. Und es müßte 
schon ein recht plumper Betrüger sein, wollte er seine Verfehlungen 
durch das äußerliche „Stimmendmachen" des Zahlenwerkes nicht 
verbergen. Gerade diesem Umstand ist es ja zuzuschreiben, daß 
Unterschlagungen oft jahrzehntelang unentdeckt bleiben. 
Diese Mängel des Systems lassen sich durch eine Änderung 
im System selbst nicht ausgleichen oder ganz verhindern; das 
einzige wirksame Mittel besteht in einer nochmaligen kritischen 
Die sogen, einfache Buchführung gibt wohl die Gesamtsumme des Gewinnes 
bezw. Verlustes an, sie kann aber die einzelnen Erfolgsbestandteile nicht nachweisen, 
sie gewährt nur eine beschränkte Kontrolle der Bücher untereinander. — Die reine 
kamcralistische Buchführung ist keine Erfolgsrechnung, sie ist die einfache und direkte 
Gegenüberstellung von Anordnung und Vollzug, sie weist irgendwelches innere 
Kontrollmittel nicht auf. 
_ 2 ) Kaufe ich z. B. Waren ein, so vergrößert sich auf der einen Seite mein 
Aktiv-Vermögen (die Warenbestände nehmen um den Wareirposten zu), auf 
der anderen Seite vergrößert sich mein Passiv-Vermögen: meine Schulden 
vergrößern sich um den Preis der Waren. Bezahle ich die Waren, so tritt das 
Gegenteil ein: Mein Aktiv-Vermögen vermindert sich auf der einen Seite 
um das zur Bezahlung aus der Kasse genommene Geld, mein Passiv-Vermögen 
vermindert sich auf der anderen Seite um die Höhe der bezahlten Schulden. 
Diese Beispiele mögen genügen; es ließe sich natürlich der Nachweis für das Vor 
handensein des Prinzips der niathematischen Gleichung in der Buchführung auch 
für einseitige Bermögensveränderungen, für die Verrechnung des Gewinnes und 
Verlustes usw. erbringen.
	        

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Die Kontrolle Der Rechnungslegung (in Der Privatwirtschaft). Buchdruckerei Robert Noske, 1914.
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