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Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Bibliographic data

fullscreen: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

Monograph

Identifikator:
1023388405
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-39712
Document type:
Monograph
Author:
Stein, Bruno http://d-nb.info/gnd/1047107112
Title:
Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)
Place of publication:
Borna-Leipzig
Publisher:
Buchdruckerei Robert Noske
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (110 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Der heutige Stand der Kontrollorgane
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil.
  • Zweiter Teil. Der heutige Stand der Kontrollorgane

Full text

75 
beschäftigte, „sich Uber 500 deutsche Kollegen zur Mitwirkung an 
der Ausführung bereit erklärt" hatten. 
Die neue Gesellschaft will das Arbeitsprogramm unserer 
jetzigen Treuhandgesellschaften vollkommen übernehmen, auch die 
Bücherprüfung; ferner wird sie „bei der Zentralstelle und in 
einer Reihe von großen Städten Lehrkurse in kaufmännischer 
Buchführung, Bilanzaufstellung, Bilanzprüfung, Aktienrecht, Ge 
sellschaftsrecht, Wechselrecht usw." veranstalten. Es sollen auch 
tunlichst jedes Jahr eine größere Anzahl von Rechtsanwälten zu 
Spezialisten in diesen Gebieten ausgebildet werden. 
Spricht auch aus diesen Darstellungen die Unterschätzung 
kaufmännischen Könnens und Wissens, so ersteht doch dem deutschen 
Bücherrevisor in erster Linie in dem Wegnehmen aller Treu 
händerfunktionen — dann in zweiter Linie durch die Konkurrenz 
auf dem Gebiete der Bücherrevision — ein Feind, der ihm weit 
gefährlicher wird als die kapitalistischen Treuhandgesellschaften. 
tz Hans Soldan, Die Treuhand deutscher Rechtsanwälte und Notare 
iStandesfragen der deutschen Rechtsanwälte Heft 4, Mainz 1911, S. 13): „Die Treu 
handgesellschaft wird aber auch zugleich die regelmäßigen Revisionen von Aktien 
gesellschaften und anderen großen Unternehmungen, die jetzt von einzelnen Buch- 
sachverständigen ausgeführt werden, leisten können. Man ist sich darüber einig, 
daß die Unterwerfung unter solche Revisionen das Vertrauen zu den einzelnen 
Unternehmungen außerordentlich hebt. Deshalb übertragen große Geschäfte immer 
häufiger den vorhandenen Treuhandgesellschaften derartige regelmäßige Revisionen 
ihrer sämtlichen Bücher- und Geschäftsführung. Die einzelnen Bücherrevisoren sind 
oft hervorragend tüchtig, aber es besteht doch kein ausreichendes Personal für alle 
die Revisionen, die im Interesse der deutschen Volkswirtschaft immer weiter in 
Gebrauch kommen müssen. Das beweisen die Geschäftsberichte der vorhandenen 
Treuhandgesellschaften auf jeder Seite; andererseits ist gerade die Verbindung der 
Erfahrungen im Anwaltsberufe und in der Rechtspflege mit den geschäftlichen 
kaufmännischen Erfahrungen das Wichtigste für eine allgemeine bedeutsame Revisions 
einrichtung. Deshalb müssen die deutschen Rechtsanwälte sich einen großen Apparat 
schassen, in dem kaufmännisch geschulte und erfahrene Revisionsbeamte mit anwaltlich 
erfahrenen Revisionsbeamten zusammen die Oberleitung aller Tätigkeiten auf diesem 
Gebiete übernehmen. In dieser Zentralvcrwaltutig müssen alle Erfahrungen 
zusammenfließen und wieder dem einzelnen fruchtbar gemacht werden. Alle die 
jenigen^ anwaltlichen Geschäfte, die dem einzelnen unter der Kontrolle dieser höchst 
sachverständigen allgemeinen Leitung übertragen werden können, werden dann nicht 
mehr an die großkapitalistischen Treuhandgesellschaften und ihre Angestellten gehen, 
sondern den Rechtsanwälten verbleiben. Aus dieser Tätigkeit wird sich die regel 
mäßige Anfertigung von Steuererklärungen für Gesellschaften und Private ergeben. 
Spezialisten anst diesem Gebiet werden die Rechtsanwälte unterstützen und beraten. 
Die Buchsachverständigen werden ihnen in der Beurteilung der Materialien für 
diese Erklärungen die nötige Kontrolle liefern. Diese Tätigkeit wird zur Folge 
haben, daß auch der Rat der Rechtsanwälte und ihrer Organisation für Vermögens 
anlagen und ähnliches eingeholt wird. Was nur dem einzelnen verschwiegenen 
Kollegen anvertraut wird, darüber kann er unpersönlich und event, auch im Ver 
trauen seine Treuhandgesellschaft konsultieren. Eins wird das andere bringen. 
Jedenfalls wird immer eine Ausdehnung des Tätigkeitsfeldes der Rechtsanwälte 
damit verbunden sein". 
Stein. 6
	        

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Die Kontrolle Der Rechnungslegung (in Der Privatwirtschaft). Buchdruckerei Robert Noske, 1914.
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