Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundzüge des positiven Völkerrechts

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Monograph

Identifikator:
1024339858
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-61868
Document type:
Monograph
Author:
Strupp, Karl http://d-nb.info/gnd/117677515
Title:
Grundzüge des positiven Völkerrechts
Place of publication:
Bonn
Publisher:
Ludwig Röhrscheid Verlag
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 251 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Grundzüge des positiven Völkerrechts
  • Title page
  • Contents

Full text

169 
Die Wirkungen auf Staatsverträge. 
Neutralen, ist es wichtig, daß nach Artikel 2 der Kriegszustand den Neu 
tralen gegenüber erst wirksam wird, wenn er ihnen, evtl, telegraphisch, 
offiziell mitgeteilt ist. Unterbleibt diese Mitteilung freilich, so kann sich 
der Neutrale dann nicht darauf berufen, wenn er auf andere Weise 
vom Kriegsausbruch Kenntnis erhalten hat. 
II. Die völkerrechtlichen Wirkungen des Kriegsausbruchs 
a) auf die Kriegführenden. 
Die wichtigste und unmittelbar an den Kriegsausbruch angelehnte 
Folge des Krieges im Verhältnis der Kriegführenden ist die prin 
zipielle Suspendierung des geltenden Völkerrechts. Es gibt nur ge 
ringe Ausnahmen von dieser Grundregel. Zu diesen gehören die Sätze 
von der Heiligkeit der Verträge und die sämtlichen, gerade für den 
Krieg geschaffenen Normen. Dagegen werden so bedeutsame Rechte 
wie die Unverletzlichkeit und Unabhängigkeit der Staaten durch den 
Krieg über den Haufen geworfen. Geht man von dem Grundgedanken 
aus, daß der Krieg die Rechtsordnung im Verhältnis der Kriegführen 
den, soweit sie mit dem Kriege unvereinbar ist, jedenfalls für die Kriegs 
dauer suspendiert, so ist damit auch die Grundlage zur Beantwortung 
der Frage gewonnen, welchen Einfluß der Krieg auf Staats 
verträge ausübt. Denn wird durch den Krieg das Recht mindestens 
vorübergehend außer Kurs gesetzt, so muß das Gleiche für die Staats 
verträge der Fall sein. Freilich nur suspendiert, nicht annulliert. 
Das zeigt sich für das Gewohnheitsrecht ohne weiteres darin, daß so 
fort nach Kriegsende int Verhältnis der bisher Kriegführenden alle 
Sätze wieder aufleben, die als Gewohnheitsrecht anerkannt sind. Zu 
solchen gehören insbesondere die Sätze von der Unverletzlichkeit und 
Exterritorialität der Gesandten, der staatlichen Unabhängigkeit und 
Unverletzlichkeit und andere mehr. Das Gleiche muß für die Staats 
verträge behauptet werden. Sieht man sich die Völkerrechtsliteratur 
daraufhin an, so findet man freilich, und dem entspricht die Staaten 
praxis, eine außerordentliche Unklarheit. So trifft man bald die Auf 
fassung, der Krieg löse alle Staatsverträge, bald die entgegengesetzte, 
er lasse sie prinzipiell bestehen und nur insoweit ausnahmsweise außer 
Kraft treten, als dies der Natur der Verträge entspräche, was z. B. 
für Bündnisse und ähnliche Verträge behauptet wird. In der Staaten 
praxis finden wir in älteren Verträgen regelmäßig die Formulierung, 
die Verträge würden „renouvelds et confirmes“. Das ist zweifellos 
ein Widerspruch in sich. Denn man kann einen Vertrag nur erneuern,
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Grundzüge Des Positiven Völkerrechts. Ludwig Röhrscheid Verlag, 1921.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.