Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

Monograph

Identifikator:
1024536734
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-42508
Document type:
Monograph
Author:
Jaeckel, Reinhold http://d-nb.info/gnd/117051152
Title:
Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (62 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform
  • Title page

Full text

20 
Teltow mit der Schaffung einer Statistischen Stelle und später eines 
Statistischen Bureaus vorangegangen 1 ). Provinzialstatistische Ämter 
gibt es dagegen noch nirgends. 
Der Gedanke liegt nun nahe und ist auch nicht von der 
Hand zu weisen, daß eine Norm geschaffen wird, durch die zu 
nächst bei jedem Provinzialverbande und jedem der 31 Landkreise, 
die nach der Volkszählung von 1910 mehr als 100000 Einwohner 
zählten, Statistische Ämter in der Art der städtischen statistischen 
geschaffen werden. Die Städtischen Statistischen Ämter sind nun 
aber seinerzeit aus dem Bedürfnis der Praxis, aus Nützlichkeits 
erwägungen in freier Initiative von Fall zu Fall geschaffen worden, 
die mit Wissenschaftlichkeit oft nicht das geringste zu tun hatten. 
Dank der hervorragenden Rührigkeit einzelner Städtestatistiker 
ist aber die Städtestatistik im allgemeinen davor bewahrt geblieben, 
im unwissenschaftlichen Fahrwasser zu beharren. Diese Gefahr 
liegt aber nahe bei den Provinzial- und Kreiskommunalverbänden, 
weil hier der Geschäftsstandpunkt oder, wenn man auch sagen 
will, der reine Verwaltungsstandpunkt stärker sich geltend macht, 
als bei den in dieser Beziehung schon mehr kultivierten und der 
Wissenschaft geneigten größeren Stadtverbänden. 
Eine Fülle unüberwindlicher Schwierigkeiten taucht also hier 
auf. Wie sollen diese Verhältnisse geregelt werden? Kommunal 
verbände als freie Korporationen des öffentlichen Rechts können 
in dieser Beziehung dem Zwange nicht unmittelbar unterworfen 
werden. Soll diese Frage einzelstaatlich oder durch das Reich 
geregelt werden? Die Differenzierung des Verwaltungsaufbaues, 
die verschiedenen Größen der einzelnen Verwaltungskörper der 
Bundesstaaten kann hier alles scheitern lassen. Allein die mehr 
als 30 Gesetze, die der gegenwärtigen Verwaltungsorganisation in 
Preußen zugrunde liegen 2 ), erweisen sich einer einheitlichen Rege 
lung der Statistik nicht gerade sehr förderlich. 
*) Vgl. Voranschläge des Kreises Teltow 1908. II. Verwaltungsvoranschlag 
S. 7 und S. 17. Bemerkung 3, Bericht über den Stand und die Verwaltung der Kreis 
kommunalangelegenheit des Kreises Teltow für das Rechnungsjahr 1911, ferner Platzer 
»Organisation des statistischen Dienstes« in der Festgabe für G. von Mayr: »Die 
Statistik in Deutschland nach ihrem heutigen Stand.« München 1911, S. 150 u. 158. 
2 ) Außer dem allgemeinen Landesverwaltungsgesetze vom 30. VII. 1883, dem 
Zuständigkeitsgesetz vom I. VIII. 1883, dem Sondergesetz über die allgemeine Landes 
verwaltung in Posen vom 19. V. 1883 gibt es in Preußen 6 bezw. 9 Provinzialordnungen, 
6 Kreisordnungen, 6 bezw. 8 Landgemeinde- und Gemeindeordnungen, 7 bezw. 8 Städte 
ordnungen. Vgl. Arndt, Die Verfassungs-Urkunde für den preußischen Staat. 5. Aufl. 
I 9°4, S. 340ff. Preuß, »Zur preußischen Verwaltungsreform«. Berlin 1910, S. 87/88.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Statistik Und Verwaltung Mit Besonderer Berücksichtigung Der Preussischen Verwaltungsreform. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.