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Der Pommersche Landbund

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Bibliographic data

fullscreen: Der Pommersche Landbund

Monograph

Identifikator:
1024749657
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-52880
Document type:
Monograph
Title:
Der Pommersche Landbund
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (72 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Pommern-Konferenz des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Pommersche Landbund
  • Title page
  • Die Pommern-Konferenz des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
  • Material zur Beurteilung der Vorgänge in Pommern
  • Maßregelungen im Pommern
  • Aus der Preußischen Landesversammlung
  • Gegenmaßnahmen der Regierung
  • Schlußbemerkungen

Full text

28 
handelt? sondern um Arbeitsunterbrechung unter der Voraussetzung, daß 
die Arbeit unter veränderten Verhältnissen fortgesetzt wird. Daher kann 
ein Streik nicht unter allen Umständen ein wichtiger Grund zur sofortigen 
Auflösung des Arbeitsverhältnisses sein. (Niemals!) Die Verordnung 
selbst ist vom Reichsarbeitsminister schon als verbesserungsbedürftig an 
erkannt worden. Es soll auch in den Fällen der Entlassung, die nicht zur 
Verminderung der Arbeiterzahl dienen sollen —> davon ist man anfänglich 
ausgegangen sich der Schlichtungsausschuß mit der Frage beschäftigen. 
Es wird unsere Aufgabe sein, uns mit bestimmten Vorschlägen an die 
zuständigen Stellen der Reichsregierung, insbesondere an das Reichsarbeits 
ministerium zu wenden, um weitere Verbesserungen durchzusetzen. Auch 
bei der Beratung des Betriebsräte-Gesetzes wird versucht werden, in dieser 
Hinsicht etwas zu tun. 
Hierauf tritt die Mittagspause ein. Schluß \'A Uhr. 
Schmidt eröffnet die Nachmittagsversammlung um 2‘A, Uhr: Wir 
bitten um Einsendung des Materials, vor allem der Bekanntmachungen der 
Kreisblätter. Der Verbandsvorstand hat sich in der letzten Sitzung damit 
beschäftigt, was in Pommern geschehen soll. Wir wollen zwar vorläufig 
mit der Besetzung der Gauleiterposten nicht über den Kreis eines Regierungs 
bezirks hinausgehen. Bei den besonderen Verhältnissen in Pommern wollen 
wir aber etwas weitergehen. Darum wollen wir die Bezirke Köslin, Stettin 
und Stralsund noch in Unterbezirke teilen. Ferner soll in Pommern eine 
Zentrale geschaffen werden, die die Presse bearbeitet und die Flugblätter 
schreibt. (Lebhafte Zustimmung.) Wir können heute noch nicht entscheiden, 
ob' diese Zentrale nach Stettin kommt. Es ist das eine Personenfrage. Im 
Januar wird die neue Einteilung erfolgen. Eine Zentrale muß jedenfalls 
den Kampf mit dem Pommerfchen Landbund aufnehmen. Dazu gehört ein 
Mann, der federgewandt ist. Ferner muß die Verbreitung von Flugblättern 
organisiert werden. Wenn in der ländlichen Presse sich irgendwelches 
Material findet, dann muß uns das zugesandt werden. 
Weiter müssen wir uns mit der Frage der Kündigung beschäftigen. Es 
wird immer geredet von Maßregelungen. Wir müssen erwarten, daß wir 
über solche Fälle genauer informiert werden, und es müssen dis Namen 
angegeben werden und auch die Gpünde angeführt werden, weshalb die 
Entlassung erfolgt ist. So schlau sind ja die Junker, daß sie! nicht die Or- 
gnnisationszugehörigkeit als Grund angeben. (Zuruf: Das tun sie doch!) 
Dann muß auch angegeben werden, wie lange der Kollege auf dem Gut 
beschäftigt war. Hätte ich im Sommer oder jetzt bei der Interpellation 
in der Landesversammlung reichliches Material über Maßregelungen ge 
habt, dann hätte ich das gedruckt im Hause vorher verbreitet und brauchte 
gar nicht in der Rede die einzelnen Fälle auszuführen. — Eine andere 
Frage ist die, was wir auf denn Gebiete der Gesetzgebung tun. Da müssen 
wir verlangen, daß Kündigungen möglichst hintangehalten werden, daß 
Entlassungen nicht ohne weiteres erfolgen können, sondern daß darüber 
erst der Schlichtungsausschuß zu entscheiden hat. (Sehr richtig!) Wir 
müssen den ß 16 der Landarbeitsordnung bester auslegen. Wenn ein Ar 
beiter stiehlt oder den anderen Arbeiter verprügelt oder dem Arbeitgeber 
Prügel androht, dann muß jede Regierung das als Entlassungsgründe an 
erkennen. Aber diese Gründe müssen etwas fester umschrieben werden. 
Anderseits meinen wir, man soll nicht alles von der Gesetzgebung verlangen; 
denn das hat feine Gefahren, selbst wenn wir statt der Koalitionsregierung
	        

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Das Arbeitsrecht Der Čechoslovakischen Republik. Verlag des “Hauptvereines deutscher Ingenieure in der Čsl. Republik”, 1928.
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