Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Pommersche Landbund

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der Pommersche Landbund

Monograph

Identifikator:
1024749657
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-52880
Document type:
Monograph
Title:
Der Pommersche Landbund
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (72 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Pommern-Konferenz des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Pommersche Landbund
  • Title page
  • Die Pommern-Konferenz des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
  • Material zur Beurteilung der Vorgänge in Pommern
  • Maßregelungen im Pommern
  • Aus der Preußischen Landesversammlung
  • Gegenmaßnahmen der Regierung
  • Schlußbemerkungen

Full text

Schmidt: Ihr überlaßt es wohl dem Verbandsvorstand, aus dieser 
Debatte die Nutzanwendung für die Einteilung in Pommern zu ziehen? 
Wir müssen dabei ja auch die Wohnungsverhältnisse berücksichtigen. Wenn 
wir den Bezirk Stettin nicht trennen, so liegt es doch anders bei dem Bezirk 
Köslin, zu dem ja auch die westpreußischen Bezirke kommen. 
Löhrke - Berlin: Die Tariffrage spielt für uns in den kommenden Mo 
naten wohl die allergrößte Rolle. Die Regelung der Arbeits- und Lohnver 
hältnisse der Landarbeiter muß ja tariflich geschehend Sie sind hier aus 
einem Landesteil, in. dem man sich gegen den Abschluß der Tarifverträge 
am meisten gewehrt hat. Die Hommerschen Arbeitgeber haben genau er 
kannt, welche große Gefahr für sie der Tarifabschluß ist, weil er den ersten 
Steinaus dem Gebäude ihrer Macht bricht. Wir haben aber bei Abschluß 
von Tarifverträgen auch mit Widerständen zu rechnen aus den Reihen der 
Arbeitnehmer, die Ansprüche stellen, die wir sehr oft nicht befriedigen kön 
nen. Die Väter dieser Ansprüche sind in den meisten Fällen einzelne Per 
sonen, die ihre Gedanken in die Landarbeiter hineintragen, um eine Zer 
rissenheit der Organisation Herbeizuführen. Wir Funktionäre müssen also 
auch draußen den Mut haben, in Versammlungen und Konferenzen den 
Kollegen zu sagen, was ist. Es liegt die Stärke eines Gauleiters und Ver 
trauensmannes nicht darin, daß er zu allen Ansprüchen der Mitglieder ja 
sagt, sondern daß er überlegt und nach ganz bestimmten Grundsätzen han 
delt und unter Umstünden auch den Kollegen entgegentritt. Was wir bisher 
an Tarifen haben, ist Stückwerk, geboren aus dem Uebergang. Wir hatten 
nicht die nötigen Unterlagen für unsere Aufgabe, hatten aber einen 
Gegner, der in der ersten Zeit nach der Revolution von vornherein zu 
Unterhandlungen bereit war. Nur in Pommern hat man sich von vorn 
herein gegen die Tarife gewehrt. In Zukunft werden wir mit einer noch 
viel größeren Gegnerschaft bei den Unternehmern zu rechnen haben. Wir 
dürfen nicht vergessen, daß bei den Arbeitgebern die Organisation schneller 
und durchgreifender von statten geht wie bei uns. Sie kämpfen mit allen 
Mitteln um ihre Macht. Es kommt nun darauf an, was wir bei den neuen 
Tarifverhandlungen zu beachten haben. Bei der Arbeitszeit dürfen wir 
uns nicht von Phrasen leiten lassen, sondern müssen auf die wirtschaftlichen 
Notwendigkeiten der Landwirtschaft Rücksicht nehmen. Es ist nicht nichtig, 
daß man bei der Arbeitszeit absolut den achtstündigen Durchschnitt nehmen 
muß. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die zehnstündige Arbeitszeit als 
Höchstarbeit genügt. Die Abstufung auf niedrigere Arbeitszeiten muß dein 
Tarifvertrag überlassen bleiben, und die Arbeitszeit für die einzelnen Mo 
nate muß im Tarifvertrag festgelegt werden. Das Wort „nach freier Ver 
einbarung" muß heraus. Die Arbeitszeit muß im_ Tarif zuerst geregelt 
werden. Die letzten Tarife waren zum großen Teil aufgebaut auf dem 
Satz: Das Mindestjahreseinkommen des Landarbeiters beträgt so und fo 
viel. Ich stehe heute auf einem anderen Standpunkt. Erst müssen. wir 
untersuchen: was muß der Landarbeiter als Deputat haben und was an 
Barlohn? Dann ergibt sich das Jahreseinkommen von selbst. Beim De 
putat müssen wir versuchen, die Mengen im Tarif festzulegen. Dann hat 
der Landarbeiter etwas Greifbares, und man kann dann auch den Barlohn 
festlegen. Wo man nur Preise festlegt für das Deputat statt die Mengen, 
wird der Vertrag außerordentlich dehnbar. Bei den Deputaten muß man 
ferner die wirklichen Preise einsetzen. Es ist eine Vorspiegelung falscher 
Tatsachen, wenn wir in den Tarif das Brotgetreide mit l5 Mk. einsetzen, 
wie heute in Ostpreußen. In Ostpreußen gibt es bei der Nichtlieferung 
den Höchstpreis. In Wirklichkeit ist aber der geschriebene Sah viel nie-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

National Banking under the Federal Reserve System. The National City Bank of New York, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.