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Der Wald und seine Arbeiter

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wald und seine Arbeiter

Monograph

Identifikator:
1024751406
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-52899
Document type:
Monograph
Title:
Der Wald und seine Arbeiter
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Arbeitszeit, Zuschläge für Ueberstunden und Sonntagsarbeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wald und seine Arbeiter
  • Title page
  • Contents
  • Aus der Geschichte des Waldes
  • Die Bedeutung der Forsten im Wirtschaftsleben
  • Das Organisationsverhältnis vor und nach dem Kriege
  • Die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor und nach dem Kriege
  • Die jetzigen Tariflöhne
  • Arbeitszeit, Zuschläge für Ueberstunden und Sonntagsarbeit

Full text

44 
Re giern ngsbezirkErfurt: Für die Oberförstereien Erfurt, Heldrungen, 
Lohra, Ershausen, Königsthal und Leinefelde: Nach einjähriger Dienstzeit bei 
mindestens 100 Arbeitstagen im Jahre 3 Tage, und bei wenigstens 200 Arbeits 
tagen im Jahre 6 Tage. Leute mit mehr als zehnjähriger Dienstzeit erhalten 
für jedes weitere Dienstjahr einen Tag Urlanb mehr, bis zur Höchstgrenze von 
6 bzw. 12 Tagen. Krankheitstage werdtzn mitberechnet, soweit sie von der 
Krankenkasse angerechnet werden. 
Für die Oberförstereien Suhl, Erlau, Schleusingen, Schwarza, Schmiedefeld, 
Hinternah und Dietzhausen: . Nach einjähriger Dienstzeit 6 Wochentage,' nach 
fünfjähriger Dienstzeit 9 Wochentage, nach zehnjähriger Dienstzeit 12 Wochen 
tage, und nach jedem weiteren Dienstjahr einen Tag mehr bis zur Höchst 
grenze von 18 Tagen. Militärdienstzeit wird eingerechnet. 
Für die Oberförsterei Benneckenstein gelten die mit der Regierung in 
Hildesheim vereinbarten Sätze. 
Regierungsbezirk Hildesheim: Den ständigen Waldarbeitern steht 
nach dreijähriger Dienstzeit Urlaub zu, und zwar erhalten Leute, wenn sie 
länger als 100 Tage im Jahre gearbeitet haben, 3 Tage, wenn sie länger 
als 200 Tage im Jahre gearbeitet haben, 6 Tage Urlanb. 
Leute mit mehr als zehnjähriger Dienstzeit erhalten für jedes weitere Dienst 
jahr einen Tag Urlaub mehr, bis zur Höhe von 6 bzw. 12 Tagen. Krankheits 
tage, soweit sie die Krankenkasse anerkannt hat, werden als Arbeitstage angerechnet. 
Regierungsbezirk Merseburg: Nach einjähriger Dienstzeit 6 Tage 
Urlaub, nach fünfjähriger Dienstzeit 9 Tage Urlanb, nach zwölfjähriger Dienst 
zeit 12 Tage Urlaub. Für jedes weitere Jahr einen Tag mehr bis zu 18 Tagen. 
Holz- und Depntatlieferung sowie Urlaubsgewährung, wie 
diese sin den bis jetzt abgeschlossenen Tarifen festgelegt ist. 
Bezirks für welchen 
der Tarif gilt 
Holz- und Deputatlieferung 
Urlaubsgewährung 
unter Fortzahlung 
des Lohnes 
Preußische Staats 
forsten 
Für jeden Haushalt 3 rm Holz, Reisig 
oder Stöcke zur Hälfte der Preise. — 
Abfallholz und Hauspäne unent 
geltlich. 
Die Urlaubsfrage soll in 
den einzeln. Reg.-Bez. 
mit den Gauleitern der 
in Frage kommenden 
Organisationen verein 
bart werden. 
Bayern 
Keine Bestimmungen im Tarif. 
Kein Urlaub. / 
Württemberg 
Keine Bestimmungen im Tarif. 
Kein Urlaub. 
Pfälzische Staats- 
forstverwaltung 
Keine Bestimmungen im Tarif. 
Kein Urlaub. 
Freistaat Sachsen 
Reisholz und solche Abfälle, die nicht 
aufbereitet werden, können als Feier 
abendholz mitgenommen werden. — 
Deputat wird nicht gewährt. 
Rach dreijähriger Dienst 
zeit 3 Tage, nach fünf 
jähriger 1 Woche, nach 
zehnjähriger 2 Wochen 
Urlaub. Vorbedingung 
200 Arbeitstage i. Jahr. 
Sachsen-Weimar- 
Eisenach 
Für jeden Haushalt 3 rm Holz, Reisig 
oder Stöcke zur Hälfte der Preise. — 
Abfallholz und Hauspäne unentgeltl. 
Bei 200 Arbeitstagen im 
Jahr 6 Tage Urlaub. 
Sachsen-Altenbnrg 
Keine Bestimmungen im Tarif. 
Bei 200 Arbeitstagen im 
Jahr 6 Tage Urlaub.
	        

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Our Mineral Reserves. Gov. Print. Off., 1914.
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