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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch III. Die Gesetze der Verteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

Aap. II. 
Die Grundrente und ihr Gesetz. 
*33 
Pächter, da gibt es faktische Rente; wo es nicht benutzt wird, aber doch 
Wert hat, da ist die Rente latent vorhanden. Diese Fähigkeit, eine Rente 
zu ergeben, macht den Wert des Landes aus. Wenn das Eigentumsrecht 
daran keinen Vorteil gewährt, hat es keinen Wert*). 
Somit entsteht der Pachtwert oder Wert des Grund und Bodens 
nicht aus der Ertragsfähigkeit oder Nützlichkeit des Landes. Er stellt 
keineswegs einen der Produktion verliehenen Beistand oder »Vorteil 
dar, sondern lediglich die Befugnis, einen Teil des Produktionsertrages 
an sich zu nehmen. Die Vorzüge des Landes mögen noch so groß sein, 
so kann es doch keine Rente ergeben und keinen Wert haben, bis jemand 
bereit ist, Arbeit oder Arbeitsergebnisse für das Vorrecht zu geben, 
es zu benutzen; und was jemand dann geben will, hängt nicht von der 
Güte des Landes ab, sondern von der Güte desselben im vergleich zu 
solchem, das man umsonst haben kann. Zch kann sehr fruchtbares Land 
besitzen, aber es wird keine Rente ergeben und keinen Wert haben, 
solange anderes, ebenso gutes Land umsonst zu haben ist. Wenn aber 
das andere Land angeeignet und das beste, umsonst zu habende Land 
uur gering ist, sei es an Fruchtbarkeit, Lage oder anderen Eigenschaften, 
so wird das meinige ansangen, einen Wert zu haben und eine Rente 
Zu ergeben. Obwohl die Ertragsfähigkeit meines Landes abnehmen 
fomt, wird dennoch, wenn die des umsonst zu habenden Landes in 
Srößerem Maße abnimmt, die Rente, die ich erhalten kann, und folglich 
uuch der Wert meines Landes beständig zunehmen. Kurz, die Rente 
lst der preis des Monopols, das daraus entsteht, daß natürliche Elemente, 
^ke die menschliche Arbeit weder schassen noch vermehren kann, in den 
Lositz einzelner kommen. 
Wenn jemand alles einem Staate zugängliche Land in seinem Besitz 
k)ätte, könnte er selbstverständlich jeden Preis und alle Bedingungen 
für dessen Benutzung stellen, die ihm belieben, und solange sein Eigen 
tumsrecht anerkannt würde, hätten die anderen Mitglieder des Staates 
uur zwischen dem Tode oder der Auswanderung zu wählen, wenn sie 
sich seinen Bedingungen nicht unterwerfen wollten. Dies ist in vielen 
Ländern der Fall gewesen; unter der modernen Gesellschaftsversassung 
sodoch ist hnz Jtnnr hiirrlWb(>nbs in versönlickem Beiiü. nbk>r in 
kestgestellt werden könnte.' Zeder einzelne Besitzer sucht zwar so viel 
Zu erhalten als möalich, aber es gibt doch eine Grenze dafür, die den 
Itlnrft .v ^ - «... ^ ■s.t.-fio.— —-v . • v 
>n n? Crm id? 00n bem JX)erte eines Grundbesitzes rede, brauche ich die Worte nur 
- wert des bloßen Landes, wünsche ich vom werte des Landes und der verbesse- 
Zu sprechen, so werde ich diese Worte anwenden.
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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