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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

Aap. I. Die Ungerechtigkeit des Privatgrundbesitzes. 2^7 
gerecht, so ist das von mir vorgeschlagene Heilmittel falsch; ist es dagegen 
ungerecht, dann ist dies Peilmittel das richtige. 
Was bildet die rechtmäßige Basis des Eigentums? was ist es, 
das einen Menschen mit Recht von einem Dinge sagen läßt, „es ist mein"? 
Woraus entspringt das Gefühl, welches sein ausschließliches Recht vor 
der ganzen Welt anerkennt? Ist es nicht in erster Linie das Recht der 
Menschen auf sich selbst, auf seine Gaben, auf den Genuß der Früchte 
seiner Anstrengungen? Ist es nicht dies individuelle Recht, welches den 
natürlichen Tatsachen der individuellen Organisation entspringt und durch 
sie beglaubigt wird — durch die Tatsache, daß jedes Paar pände einem 
besonderen pirn gehorchen und mit einem besonderen Magen in Ver 
bindung stehen; die Tatsache, daß jeder Mensch ein bestimmtes, zusammen 
hängendes, unabhängiges Ganzes bildet —ist es nicht dieses individuelle 
Recht, was allein den individuellen Besitz rechtfertigt? Wie ein Mensch 
sich angehört, so gehört ihm seine in konkrete Form gebrachte Arbeit. 
Und aus diesem Grunde ist das, was ein Mensch macht oder erzeugt, 
sein eigen, und ihm allein steht gegen die ganze Welt das Recht zu, es 
zu genießen oder zu zerstören, es zu gebrauchen, zu tauschen oder fort 
zugeben. Niemand anders kann es rechtmäßigerweise beanspruchen, 
und sein ausschließliches Recht darauf schließt kein Unrecht gegen sonst 
jemand ein. Somit besteht für alles durch menschliche Anstrengung 
Erzeugte ein klares und unbestreitbares Anrecht auf ausschließlichen 
Besitz und Genuß, welches vollkommen mit der Gerechtigkeit vereinbar 
ist, da es von dem ursprünglichen Erzeuger herrührt, den das Gesetz der 
Natur damit bekleidet hat. Die Feder, mit der ich schreibe, ist gerechter 
weise die meine. Rein anderer Mensch kann rechtmäßigen Anspruch 
darauf machen, denn auf mich ist das Anrecht des Erzeugers, der sie 
machte, übergegangen. Sie ist mein geworden, weil sie auf mich von dem 
Händler gekommen ist, dem sie von dem Importeur übertragen wurde, 
der von dem Fabrikanten das ausschließliche Recht darauf erhielt, nach 
dem letzerem, durch den gleichen Raufprozeß, die Rechte derer, welche 
das Material aus der Erde hervorgeholt und zu einer Feder geformt 
hatten, abgetreten waren. So entspringt mein ausschließliches Besitz 
recht auf die Feder dem natürlichen Rechte des Individuums auf den 
Gebrauch seiner Fähigkeiten. 
Dies ist nicht allein die ursprüngliche Ouelle, aus der alle Begriffe 
eines ausschließlichen Besitzes entstehen — wie aus der natürlichen 
Tendenz des Geistes, sich zu ihr zu wenden, sobald der Gedanke des 
ausschließlichen Besitzes in Frage gestellt wird, sowie aus der Art und 
Weise erhellt, in welcher sich die sozialen Beziehungen entwickeln —, 
sondern es ist notwendig auch die einzige Ouelle. Ls kann keinen recht 
mäßigen Besitztitel auf irgend etwas geben, der nicht von dem Besttztitel 
des Produzenten abgeleitet ist und nicht auf dem natürlichen Rechte des 
Menschen auf sich selbst beruht. Ls kann keinen anderweitigen rechtmäßigen 
Besitztitel geben, weil es kein anderes natürliches Recht gibt, von dem
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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