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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

Die Ungerechtigkeit des Privatgrundbesitzes. 
255 
Kap. I. 
tionen aufeinander folgen! Hatten die Menschen der letzten Generation 
oder die Menschen vor hundert oder vor tausend Jahren ein besseres 
Recht auf den Gebrauch dieser Welt als wir heutigen? Oder hatten es 
die Höhlenbewohner oder die Lrdgräber, die Zeitgenossen des Mastodons 
und des dreizehigen Pferdes, oder die noch weiter zurückliegenden 
Generationen, die in dunkelen Zeitaltern, welche wir nur als geologische 
Perioden denken können, einander auf der Erde folgten, welche jetzt 
wir für unseren kurzen Tag bewohnen? 
Hat der Erstkommende bei einem Festmahle das Recht, alle Stühle 
umzuwenden und zu beanspruchen, daß keiner der anderen Gäste eher 
am Mahle teilnehme, als bis sie sich mit ihm verständigt haben? Er 
wirbt der Mann, der zuerst sein Billett am Theater abgibt und hinein 
geht, durch seine Priorität das Recht, nun die Türen zu schließen und die 
Vorstellung für sich allein vor sich gehen zu lassen? Erlangt der erste 
Passagier, der einen Eisenbahnwagen betritt, das Recht, sein Gepäck 
über alle Sitze auszubreiten und die nach ihm kommenden Passagiere 
dadurch zum Stehen zu zwingen? 
Die Fälle sind vollkommen gleich. Wir kommen und gehen als 
Gäste bei einem stets gedeckten Mahle; als Zuschauer und Teilhaber 
an einer Unterhaltung, bei der für alle, die kommen, Platz ist; als Passa 
giere von Station zu Station, auf einer Kugel, die durch den Raum 
rast — unsere Rechte, zu nehmen und zu besitzen, können nicht ausschließ 
lich sein; sie müssen allenthalben durch die gleichen Rechte anderer be 
grenzt werden. Gerade wie der Reisende aus der Eisenbahn sich und sein 
Gepäck über so viele Sitze ausbreiten kann, wie er will, bis andere Reisende 
kommen, so kann ein Ansiedler so viel Land, wie er will, nehmen und 
brauchen, bis es von anderen benötigt wird —ein Umstand, der dadurch 
angedeutet wird, daß das Land einen Preis erhält. Dann muß sein 
Recht durch das gleiche Recht anderer gekürzt werden, und keine Priorität 
der Aneignung kann ein Recht geben, welches diesen gleichen Rechten 
anderer einen Riegel vorschiebt. Wäre dies nicht der Fall, so könnte 
jemand durch frühere Aneignung das ausschließliche Recht nicht bloß 
auf ssoMorgen oder aus 640 Morgen, sondern auf ein ganzes Weichbild, 
einen ganzen Staat, einen ganzen Kontinent erwerben und beliebig 
abtreten. 
Die Anerkennung des individuellen Rechtes auf Grund und Boden 
kommt, in ihrer äußersten Konsequenz, zu der offenbaren Absurdität,, 
daß irgend jemand, der die individuellen Rechte aus den Grund und Boden 
eines Landes in sich zu vereinigen vermöchte, alle übrigen Einwohner 
daraus vertreiben könne; und wenn er die individuellen Rechte auf 
die ganze Erdoberfläche in sich zu vereinigen vermöchte, so würde er 
allein von all den Bewohnern der Erde das Recht zu leben haben. 
Was aber bei dieser Annahme eintreten würde, das vollzieht sich 
m kleinerem Maßstabe tatsächlich. Die Grundherren Großbritanniens, 
denen Landverleihungen „die weißen Sonnenschirme und die vor Stolz.
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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