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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

260 Die Gerechtigkeit des Heilmittels. Buch VII. 
den Grundherrn zu befähigen, feine eigenen Bedingungen zu stellen. 
Der englische Grundbesitzer von heute hat in dem, sein ausschließliches 
Recht auf das Land anerkennenden Gesetze im wesentlichen alle die 
Macht, welche sein Vorgänger, der feudale Baron, hatte. Er könnte 
die Grundrente in Diensten oder Lasten auflegen. Er könnte seine 
Pächter zwingen, sich auf besondere Weise zu kleiden, eine besondere 
Religion anzunehmen, ihre Rinder nach einer besonderen Schule zu 
senden, ihre Streitigkeiten seiner Entscheidung zu unterbreiten, auf 
die Rnie fallen, wenn er zu ihnen spricht, ihm allenthalben in seine 
Livree gekleidet zu folgen oder ihm weibliche Ehre zum Opfer zu bringen, 
falls sie alles dies lieber täten als von Haus und Hof getrieben zu werden. 
Rurz, er könnte alle Bedingungen stellen, zu welchen noch Leute auf 
seinen Ländereien leben möchten, und das Gesetz könnte ihn daran nicht 
hindern, solange es seinen Besitz nicht beschränkte, denn die Überein 
kunft würde die Form eines freien Vertrages oder einer freiwilligen 
Handlung annehmen. Und die englischen Gutsherren üben diese Macht 
tatsächlich aus, soweit es ihnen die Sitten der Zeit erwünscht machen. 
Da sie die Verpflichtung, für die Landesverteidigung zu sorgen, ab 
geschüttelt haben, so bedürfen sie nicht länger der wehrhaften Dienste 
ihrer Pächter, und seit der Besitz von Reichtum und Macht in anderer 
weise als durch lange Züge von Gefolge zur Schau getragen wird, 
legen sie keinen Wert mehr auf persönliche Dienste. Aber sie ver 
fügen gewöhnlich über die Stimmen ihrer Pächter und diktieren ihnen 
ihren Willen auf mancherlei weise. Jener „hochwürdige Vater in Gott", 
Bischof Lord plunkett trieb eine Anzahl seiner armen irländischen 
Pächter aus, weil sie ihre Rinder nicht zu den protestantischen Sonntags 
schulen senden wollten, und jenem Grafen von Leitrim, dem die Nemesis 
schließlich die Rugel eines Mörders sandte, werden sogar dunklere Ver 
brechen zur Last gelegt, während auf den kalten Antrieb der Habgier 
Hütten über Hütten niedergerissen und Familien über Familien auf 
die Straßen getrieben wurden. Das Prinzip, welches dies gestattet, 
ist dasselbe Prinzip, welches in rauheren Zeiten und in einem ein 
facheren sozialen Zustande die großen Massen des gewöhnlichen Volkes 
unterjochte und einen so weiten Abgrund zwischen dem Adligen und 
den Bauern schuf, wo der Bauer zum Leibeigenen gemacht wurde, 
geschah dies einfach durch das verbot, das Gut zu verlassen, auf dem 
er geboren wurde, und man erzeugte so künstlich den Zustand, den 
wir auf der Insel vorausgesetzt haben. In spärlich bebauten Ländern 
ist dies notwendig, um absolute Sklaverei hervorzubringen, aber wo 
der Grund und Boden vollständig okkupiert ist, kann man dieselben 
Verhältnisse durch die Ronkurrenz Hervorrufen. Zwischen der Lage 
des von seiner Pacht erdrückten irländischen Bauern und der des russischen 
Leibeigenen war der Vorteil in vielen Dingen auf seiten des letzteren. 
Der Leibeigene verhungerte nicht. 
Dieselbe Ursache nun, welche zu allen Zeiten die arbeitenden
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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