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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

266 
Die Gerechtigkeit des Heilmittels, 
Buch VII 
daher, daß, wenn wir das Privateigentum ain Grund und Boden ab 
schaffen, die Gerechtigkeit erfordere, den jetzigen Besitzern vollen Ersatz 
zu leisten, ähnlich wie die britische Regierung, als sie den Kauf und 
verkauf der militärischen Lhargen abschaffte, sich für verpflichtet hielt, 
die Inhaber der Lhargen, welche dieselben in dem Glauben gekauft 
hatten, sie wieder verkaufen zu können, zu entschädigen, oder wie bei 
Abschaffung der Sklaverei im britischen Westindien den Sklavenhaltern 
too Millionen Dollar gezahlt wurden. 
Selbst Herbert Spencer, der in seinen „Socia! Statics“ so klar 
die Ungültigkeit jedes Rechtstitels, auf Grund dessen der ausschließliche 
Grundbesitz beansprucht wird, nachgewiesen hat, leistet dieser Auffassung 
(wie mir scheint fälschlich) durch die Erklärung Vorschub, daß die gerechte 
Veranschlagung und Regulierung der Ansprüche der jetzigen Grund 
besitzer, „welche entweder durch eigene Handlungen oder durch Hand 
lungen ihrer Vorfahren für ihre Güter ehrlich erworbene Gegenwerte 
gegeben haben", eines der verwickeltften Probleme sei, welches die 
Gesellschaft eines Tages zn lösen haben werde. 
Diese Auffassung hat in Großbritannien dem vorschlage, die 
Regierung solle den Grundbesitz des Landes zum Marktpreise kaufen, 
Anklang verschafft, und es war diese Auffassung, welche John Stuart 
Mill, obgleich er die wesentliche Ungerechtigkeit des Privatgrund 
besitzes klar einsah, veranlaßte, nicht eine vollständige Zurücknahme 
des Landes, sondern nur eine Zurücknahme der künftig erwachsen 
den Vorteile zu befürworten. Sein Plan war, es solle ein billiger und 
selbst freigebiger Anschlag des Marktwertes von allem Lande im König 
reich gemacht werden, und alle künftigen, nicht den Verbesserungen 
der Eigentümer zuzuschreibenden Werterhöhungen sollen dem Staate 
zufallen. 
Abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten, welche mit so 
umständlichen Projekten durch die weitläufigen verwaltungsmaßregeln, 
die sie erfordern, und die Korruption, die sie erzeugen, verknüpft sein 
würden, liegt ihr Hauptfehler in der Unmöglichkeit, durch irgendeinen 
Kompromiß den radikalen Unterschied zwischen Unrecht und Recht 
zu überbrücken. In demselben Maße, wie man die Interessen der Grund 
eigentümer schont, müßten die allgemeinen Interessen und Rechte 
mißachtet werden, und wenn die ersteren keines ihrer Vorrechte verlieren 
sollen, so kann das Volk im ganzen nichts dabei gewinnen. Die persön 
lichen Grundbesitzrechte aufzukaufen, würde nur so viel heißen, als den 
Grundeigentümern in anderer Form einen Anspruch gleicher Art und 
gleichen Betrages verleihen, als ihr Grundbesitz ihnen jetzt gibt; es 
würde darauf hinauslaufen, für sie denselben Anteil an dem Erwerbe 
der Arbeit und des Kapitals durch Steuern zu erheben, den sie sich jetzt 
durch die Grundrente anzueignen vermögen. Ihr ungerechter Vorteil 
würde erhalten und der ungerechte Nachteil der Nichtgrundbesitzer 
fortgesetzt werden. Allerdings würde sich für das Volk im ganzen ein
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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