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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

Lap. III. 
Der Anspruch der Grundbesitzer auf Entschädigung. 
27\ 
Bäumen, die man selbst gepflanzt, und den Weingärten, die man selbst 
angelegt bat, seine alten Tage zu beschließen hoffte. Wenn aber die 
Firma Schuft, Gauner und Lsumbug einen technischen ksaken in den 
Pergamenten aufstöbern oder einen längst vergessenen Erben, der 
keine Ahnung von seinem Rechte hatte, ausfindig machen kann, so kann 
einem nicht bloß das Land, sondern alle Verbesserungen dazu fort 
genommen werden. Und selbst damit ist es noch nicht genug. Dem ge 
meinen Recht zufolge kann man, nachdem man das Land übergeben 
und auf die Verbesserungen verzichtet hat, auch noch für die Einkünfte 
verantwortlich gemacht werden, die man während des Besitzes daraus 
gezogen hat. 
Wenden wir jetzt auf den Rechtsfall des Volkes gegen die Grund 
besitzer dieselben Rechtsgrundsätze an, welche von den Grundbesitzern 
zum Gesetz erhoben sind und jeden Tag in englischen und amerikanischen 
Gerichtshöfen bei Streitfällen zwischen INann und Mann zur Geltung 
kommen, so werden wir nicht nur nicht daran denken, den Grundbesitzern 
eine Entschädigung für den Boden zuzusprechen, sondern wir müßten 
auch alle die Verbesserungen nehmen, so wie alles, was sie überhaupt 
sonst noch haben. 
Aber ich schlage nicht vor und nehme auch nicht an, daß irgend 
sonst jemand vorschlagen wird, so weit zu gehen. Es ist genügend, wenn 
das Volk den Besitz des Landes zurücknimmt. Die Grundbesitzer mögen 
ihre Verbesserungen und ihr persönliches Eigentum in ruhigem Besitz 
behalten. 
Und in dieser Maßregel der Gerechtigkeit würde keine Unter 
drückung, kein Nachteil für irgendeine Klasse enthalten sein. Die ksaupt- 
ursache der gegenwärtigen ungleichen Güterverteilung würde samt 
den Leiden, der Entwürdigung und Vergeudung, welche sie zur Folge 
hat, entfernt werden. Selbst die Grundbesitzer würden an dem all 
gemeinen Gewinne teilnehmen. Der Gewinn selbst der großen Grund 
besitzer würde ein tatsächlicher, der Gewinn der kleinen Grundbesitzer 
aber enorm sein. Denn, wenn die Menschen die Gerechtigkeit bei sich 
aufnehmen, nehmen sie die Dienerin der Liebe auf. Friede und Über 
fluß folgen in ihrem Geleite, und bringen ihre guten Gaben nicht einigen, 
sondern allen. 
Wie wahr dies ist, werden wir später sehen. 
Wenn ich in diesem Kapitel von der Gerechtigkeit und der Rat 
samkeit gesprochen habe, als wären sie verschiedene Dinge, so ist dies 
nur geschehen, um den Einwänden derjenigen, welche so sprechen, 
entgegenzutreten. In der Gerechtigkeit liegt die höchste und wahrste 
Ratsamkeit, j
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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