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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

294 
Die Anwendung des Heilmittels. 
Buch VIII. 
Um dieser Sicherheit willen traten zu Anfang der Feudalzeit 
so viele kleinere Grundbesitzer das Eigentum ihres Grund und Bodens 
an einen militärischen Häuptling ab, indem sie von demselben dessen 
Benutzung in Lehen oder Verwahrung zurückerhielten und, barhaupt 
vor ihrem Herrn niederknieend, durch Handschlag schworen, ihm mit 
Leib und Leben und weltlicher Ehre zu dienen. Ähnliche Beispiele 
vom preisgeben des Grundbesitzes um der Sicherheit der Nutznießung 
willen kann man in der Türkei sehen, wo der vakouf oder die Rirchen- 
ländereien von Steuern und Erpressung befreit sind, und wo die Grund 
besitzer sehr häufig ihre Grundstücke zu einem nominellen Preise an eine 
Moschee verkaufen unter der Bedingung, als Pächter zu einer festen 
Rente darauf bleiben zu können. 
Es ist nicht das Zaubermittel des Eigentums, wie Artur Houng 
sagte, das den flämischen Sand in fruchtbare Felder umgestaltete. 
Es ist das Zaubermittel der Sicherheit der Arbeit. Diese kann auf 
andere weise verbürgt werden als dadurch, daß man Land zu Privat 
besitz macht, gerade wie die zum Braten eines Schweines nötige Hitze 
auf andere weise als durch das Niederbrennen von Häusern hervorgebracht 
werden kann. Die bloße Verpflichtung eines irländischen Grundherrn, 
zwanzig Zahre lang in der Rente keinen Anteil an dem Ertrage bean 
spruchen zu wollen, veranlaßte dessen Bauern, einen unfruchtbaren 
Berg in Gärten zu verwandeln; auf die bloße Sicherheit einer festen 
Rente für eine Reihe von Zähren werden in Städten wie London und 
New Hork die kostspieligsten Gebäude auf gepachtetem Grund und 
Boden aufgeführt, wenn wir den Verbesserern solche Sicherheit geben, 
können wir den Privatbesitz am Grund und Boden ruhig abschaffen. 
Die vollständige Anerkennung gemeinschaftlicher Rechte auf den 
Grund und Boden braucht die vollständige Anerkennung individueller 
Rechte auf Verbesserungen oder Produkte keineswegs zu beeinträchtigen. 
Zwei Menschen können ein Schiff besitzen, ohne es durchzusägen. Der 
Besitz einer Eisenbahn kann in hunderttausend Anteile verteilt sein, 
und doch können die Züge mit derselben Ordnung und Präzision ab 
gelassen werden, als ob nur ein Eigentümer vorhanden wäre. Zn 
London find Aktiengesellschaften gebildet worden, um Grundeigentum 
zu besitzen und zu verwalten. Es könnte alles so weitergehen wie jetzt 
und dennoch das gemeinschaftliche Recht auf den Grund und Boden 
durch Verwendung der Rente zum allgemeinen Nutzen vollkommen 
anerkannt werden. Zm Mittelpunkt von San Franziska ist ein Platz, 
an den die gemeinschaftlichen Rechte der Bewohner dieser Stadt noch 
immer gesetzlich anerkannt sind. Dieser Platz ist nicht etwa in unendlich 
kleine Stücke geteilt, noch eine unbenutzte Sandfläche geblieben. Der 
selbe ist mit schönen Gebäuden bedeckt, die, als Eigentum von Privat 
leuten, in vollkommener Sicherheit darauf stehen. Der einzige Unter 
schied zwischen diesem Platze und denen daneben ist der, daß die Rente 
des einen in den Gemeindeschulfonds geht und die der anderen in die
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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