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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

Die Anwendung des Heilmittels. 
2Z6 
Buch VIII. 
die gehörige Benutzung des Bodens erforderlich wäre, ist das Gegen 
teil der Lall. Das Land als Privatbesitz zu behandeln, steht der gehörigen 
Ausnutzung im Wege. Würde das Land als öffentliches Eigentum 
behandelt, so würde es benutzt und verbessert werden sobald es nötig 
ist, aber wenn es als Privatbesitz behandelt wird, so darf der persönliche 
Eigentümer andere verhindern, das zu gebrauchen und zu verbessern, 
was er nicht selbst gebrauchen oder verbessern will. Bricht über den 
Besitz ein Streit aus, so liegt das wertvollste Land jahrelang brach; 
in vielen Teilen Englands wird die Verbesserung eingestellt, weil die 
Güter Lideikommiß sind und für Verbesserungen keine Sicherheit ge 
boten werden kann, und große Strecken Landes, die, wenn sie öffent 
liches Eigentum wären, mit Gebäuden und Saaten bedeckt sein würden, 
liegen müßig, um die Laune des Eigentümers zu befriedigen. jZu den 
dicht bewohnten Teilen der Vereinigten Staaten ist genug Land vor 
handen, um die drei- oder vierfache Bevölkerung zu erhalten, aber es 
liegt jetzt unbenutzt, weil dessen Eigentümer auf höhere Preise hallen, 
und die Einwanderer werden über dieses unbenutzte Land Hinweg 
getrieben, um Wohnsitze zu suchen, wo ihre Arbeit weit weniger ergiebig 
sein wird. In jeder Stadt kann man aus demselben Grunde wertvolle 
Plätze unbenutzt sehen, wenn die beste Verwendung des Grund und 
Bodens die Probe ist, dann ist der Privatbesitz am Grund und Boden 
verurteilt, wie er durch jede andere Erwägung verurteilt ist. Es ist eine 
ebenso verderbliche und unsichere Weise, die gehörige Benutzung des 
Bodens zu sichern, wie das Niederbrennen von päusern es ist, um 
Schweine zu braten. 
Kapitel II. 
Wie gleiche Rechte auf den Grund und Boden in Anspruch genommen 
und gewahrt werden können« 
wir haben den Mangel und die Leiden, die überall unter den 
arbeitenden Klassen herrschen, die häufigen Krisen, den Mangel an 
Beschäftigung, die Stagnation des Kapitals, die mit dem materiellen 
Fortschritt immer stärker auftretende Tendenz der Löhne nach dem 
Pungerpunkte auf den Umstand zurückgeführt, daß der Grund und 
Boden, auf dem und von dem alle leben müssen, zum ausschließlichen 
Besitz einiger gemacht ist. 
wir haben gesehen, daß es kein denkbares Peilmittel für diese 
Übel gibt als die Beseitigung ihrer Ursache; wir haben gesehen, daß 
der Privatbesitz am Grund und Boden in der Gerechtigkeit keinen palt 
hat, sondern als eine Verweigerung des natürlichen Rechtes verurteilt
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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