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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

3*0 
Die Anwendung des Heilmittels, 
Buch VIII. 
Kapitel IV. 
Zustimmungen und Einwendungen. 
Die Gründe, aus denen wir den Schluß gezogen haben, daß die 
Steuer auf die Landwerte, d. h. auf die Rente, die beste Methode für 
die Erhebung öffentlicher Einnahmen fei, find, seitdem Wesen und 
Gesetz der Rente bestimmt worden sind, von allen Nationalökonomen 
von Ruf ausdrücklich oder stillschweigend zugestanden worden. 
Ricardo sagt (Kap. lO): „Eine Steuer auf die Rente würde gänz 
lich auf die Grundbesitzer fallen und könnte auf keine andere Klasse 
von Konsumenten abgewälzt werden", denn sie „würde den Unterschied 
zwischen dem Produkt des unter Kultur befindlichen wenigst produktiven 
Landes und dem von Land jeder anderen «Dualität erhaltenen Produkt 
unverändert lassen . . . Eine Steuer auf die Rente würde nicht den 
Anbau frischen Bodens entmutigen, denn solches Land zahlt keine Rente 
und würde unbesteuert sein." 
McEulloch (Note 24 zu Smiths Volkswohlstand) erklärt, daß „vom 
praktischen Gesichtspunkte Steuern auf die Rente zu den ungerechtesten 
und unpolitischsten gehören, die man sich denken kann", aber er stellt 
diese Behauptung nur auf Grund feiner Annahme auf, daß es praktisch 
unmöglich sei, bei der Besteuerung zwischen der für die Benutzung des 
Bodens gezahlten Summe und dem an Kapital darauf verwendeten 
Betrage zu unterscheiden. Angenommen jedoch, daß diese Trennung 
durchgeführt werden könne, gibt er zu, daß die den Grundbesitzern für 
die Benutzung der natürlichen Kräfte des Bodens bezahlte Summe 
durch eine Steuer völlig hinweggenommen werden könnte, ohne daß 
sie es in ihrer Nacht hätten, irgendeinen Teil der Last auf jemand anders 
zu wälzen, und ohne daß dadurch der Preis der Produkte berührt würde. 
John Stuart Mill gibt dies alles nicht bloß zu, sondern erklärt 
ausdrücklich die Dienlichkeit und Gerechtigkeit einer eigenen Steuer 
auf die Rente, indem er fragt, welches Recht die Grundbesitzer auf den 
Zuwachs von Reichtümern hätten, der ihnen aus dem allgemeinen 
Fortschritt der Gesellschaft ohne Arbeit, Risiko oder Ersparnis ihrerseits 
zufällt, und obgleich er es ausdrücklich mißbilligt, ihren Anspruch auf 
den gegenwärtigen wert des Bodens zu beanstanden, so schlägt er doch 
vor, die ganze künftige Wertzunahme, als der Gesellschaft durch natürliches 
Recht gehörig, zu nehmen. 
Nrs. Fawcett sagt in dein kleinen Auszug der Schriften ihres 
Gatten, betitelt „Nationalökonomie für Anfänger": „Die Grunde 
steuer, ob in ihrem Betrage klein oder groß, hat Teil an dem Wesen 
einer vom Grundbesitzer dem Staate gezahlten Rente. In einem 
Stoßen Teile Indiens gehört der Boden der Regierung, und die Grund 
steuer ist daher eine dem Staate direkt gezahlte Grundrente. Die ökono-
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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