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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

Kap. IV. Einfluß auf die soziale Organisation. AIs 
ist es nicht nötig, dieselben hier näher zu erörtern. Sind nur erst die 
Grundsätze geregelt, so werden die Details sich leicht ordnen lassen. 
Auch würde es ohne weitläufige Auseinandersetzungen nicht möglich 
sein, alle die Änderungen aufzuzählen, die durch einen die Grundlagen 
der Gesellschaft zurecht rückenden Umschwung zuwege gebracht oder 
möglich gemacht werden würden; auf einige Lsauptzüge jedoch möchte 
ich die Aufmerksamkeit hinlenken. 
Hervorstechend unter denselben ist die große Einfachheit, welche 
in der Staatsverwaltung ermöglicht würde. Die Steuern einzuziehen, 
Umgehungen zu verhüten und zu bestrafen, aus so vielen verschiedenen 
(Quellen gezogene Einkünfte zu buchen und zu kontrollieren, macht 
jetzt wahrscheinlich, abgesehen von der Aufrechterhaltung der Ordnung, 
der Erhaltung des Heeres und der Justizverwaltung, drei viertel, vielleicht 
sieben Achtel der Regierungsgeschäfte aus. Line ungeheure und ver 
wickelte Verwaltungsmaschine würde so überflüssig werden. 
In der Justizverwaltung würde eine gleiche Ersparnis von Arbeit 
stattfinden, viele der Zivilprozesse entstehen aus Streitfällen über 
Grundbesitz. Diese würden aufhören, wenn der Staat virtuell als alleiniger 
Grundeigentümer anerkannt und alle Besitzer bloß Pächter wären. Die 
mit dem Aufhören des Mangels verknüpfte Hebung der Moralität würde 
auf eine ähnliche Verminderung von anderen bürgerlichen Rechtsstreitig- 
keitsn vor Gericht hinwirken, die noch weiter gefördert werden könnte 
durch die Annahme des verständigen Vorschlages Benthams, alle Ge 
setze behufs Eintreibung von Schulden und Erzwingung von Privat 
verträgen abzuschaffen. Die Steigerung der Löhne, die Erschließung 
von Gelegenheiten für alle, ein leichtes und bequemes Auskommen 
zu finden, würde sofort die Diebe, Schwindler und andere, der un 
gleichen Verteilung entspringenden Klassen von Verbrechern vermindern 
und bald ganz beseitigen. So würde die Strafrechtspflege mit ihrem 
ganzen Zubehör von Polizisten, Geheimpolizisten, Gefängnissen und 
Strafanstalten gleich der bürgerlichen Rechtspflege aufhören, die Lebens 
kraft und Aufmerksamkeit der Gesellschaft dermaßen in Anspruch zu 
nehmen, wir würden nicht bloß von vielen Richtern, Gerichtsdienern, 
Schreibern und Gefängniswärtern befreit werden, sondern auch von 
dem großen Heer von Advokaten, die jetzt auf Kosten der Produzenten 
erhalten werden, und Talente, die bisher in juristischen Spitzfindigkeiten 
vergeudet wurden, könnten auf höhere Zwecke gelenkt werden. 
Die legislativen, richterlichen und vollziehenden Funktionen der 
Regierung würden auf diese weise ungemein vereinfacht werden. 
Ebenso kann ich mir nicht denken, daß die öffentlichen Schulden und 
stehenden Armeen, welche historisch. aus dem Wechsel des Feudal- in 
Allodialbesitz hervorgegangen sind, noch lange nach der Wiedereinsetzung 
des alten Gedankens, daß der Boden eines Landes durch Gemeinrecht 
dem Volke desselben gehört, übrig bleiben wurden. Die ersteren könnten 
leicht durch eine weder den Arbeitslohn vermindernde noch die Produktion
	        

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Banking Standards under the Federal Reserve System. A. W. Shaw Company, 1928.
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