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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

25* 
Kap. IV. Auf welche Weise die moderne Zivilisation zurückgehen kann. 
387 
allmählich durch den Feudalismus, nachdem derselbe so vollständig in 
Fleisch und Blut übergegangen war, daß die Menschen sich den ftimmel 
nicht anders als auf feudaler Basis eingerichtet denken konnten und sich 
die erste und zweite Person der Dreieinigkeit als Dberherrn und Statt 
halter vorstellten. Jetzt aber droht die Entwicklung der Industrie und 
der Börse in einer sozialen Organisation, in welcher der Grund und Boden 
zu Privatbesitz gemacht ist, jeden Arbeiter zu nötigen, sich einen Herrn 
zu suchen, wie die auf den schließlichen Zusammenbruch des römischen 
Reiches folgende Unsicherheit jeden Freien zwang, sich einen Lehnsherrn 
zu suchen. Nichts scheint von dieser Tendenz verschont. Die Erwerbs 
tätigkeit scheint allerwärts eine Form anzunehmen, in der einer Herr 
ist und viele dienen. Und wenn einer Herr ist und die anderen dienen, 
so wird der eine die anderen beherrschen, selbst in solchen Angelegenheiten 
wie Abstimmungen. Gerade wie der englische Gutsherr über die Stimmen 
seiner Pächter verfügt, so verfügt der Fabrikant Neu-Lnglands über die 
seiner Arbeiter. 
Wir können es uns nicht verhehlen, die Gesellschaft ist in ihren 
Grundlagen untergraben, während wir fragen, wie ist möglich, daß 
eine Zivilisation, wie diese, mit ihren Eisenbahnen, Tagesblättern und 
elektrischen Telegraphen je vernichtet werden sollte? Während die 
Literatur nur die Ansicht atmet, daß wir den unzivilisierten Zustand 
hinter uns haben, und immer weiter hinter uns lassen müssen, liegen 
Anzeichen genug vor, daß wir in Wirklichkeit zur Barbarei zurückkehren. 
Beweis: Eins der Merkmale der Barbarei ist die geringe Achtung vor 
den Rechten der Person und des Eigentums. Daß die Gesetze unserer 
angelsächsischen vorfahren dem Mörder eine dem Range des Opfers 
entsprechende Geldbuße als Strafe auferlegten, während unser Gesetz 
keinen Rangunterschied anerkennt, und den Niedrigsten vor dem höchsten, 
den Ärmsten vor dem Reichsten durch die gleiche Todesstrafe schützt, 
wird als ein Beweis ihrer Barbarei und unserer Zivilisation angesehen. 
Und daß Seeraub, Straßenraub, Sklavenhandel und Erpressungen 
vormals als eine Art berechtigter Geschäfte angesehen wurden, ist ein 
zwingender Beweis für den rohen Stand der Entwicklung, von dem 
wir uns so weit entfernt haben. 
Tatsächlich kann jedoch, trotz unserer Gesetze, jemand, der Geld 
genug hat, und einen anderen töten will, in einen unserer großen Mittel 
punkte der Bevölkerung und des Geschäftes gehen, seinen Wunsch 
dort befriedigen und sich dann der Gerechtigkeit überliefern mit hundert 
Lhancen gegen eine, daß er keine größere Strafe erleiden wird als eine 
zeitweilige Haft und den Verlust einer Summe Geldes, die teils seinem 
eigenen Reichtum, teils dem Reichtum und der Stellung des von ihm 
getöteten Mannes angemessen ist. Sein Geld wird nicht der Familie 
des Ermordeten, die ihren Beschützer verloren hat, nicht dem Staate, 
welcher einen Bürger verloren hat, sondern den Advokaten bezahlt,
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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