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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

VI 
Vorwort von Adolf Damaschke. 
Schäden erwog, die der Bodenmißbrauch in den alten ostasiatischen 
päfen hervorgebracht hatte. Die „Landordnung von Kiautschou" 
schus die erste „Bodenreform in der Praxis". (Vgl. Schrameier: „Die 
Land- und Steuerpolitik im Kiautschougebiet, „Jahrbuch der Boden 
reform" und t9f2.) Der Aufstieg Tsingtaus, der die Bewunderung 
der Sozialpolitiker aller Nationen weckte, ist ja bekannt. Über die Erfolge 
des Bundes Deutscher Bodenresormer im einzelnen vergleiche meine 
schon erwähnte Programmschrist „Die Bodenreform". 
Linen gewissen Abschluß hat der Kampf des Bundes gefunden 
dadurch, daß in der Weimarer Verfassung des Deutschen Reiches unter 
den „Grundrechten des deutschen Volkes" auch die Forderungen der 
Bodenreformer niedergelegt sind. Ihr Artikel \55 lautet: 
„Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen in einer 
Weife überwacht, die Mißbrauch verhütet und dem Ziel zustrebt, jedem Deutschen 
eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine 
ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- oder Wirtschastsheimstätte zu sichern. 
Ariegsteilnehmer sind bei dem zu schaffenden kseimstättenrecht besonders zu be 
rücksichtigen. 
Grundbesitz, dessen Erwerb zur Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses, 
zur Förderung der Siedlung und Urbarmachung oder zur tjebung der Landwirt 
schaft nötig ist, kann enteignet werden. Die Fideikommisse sind aufzulösen. 
Die Bearbeitung und Ausnutzung des Bodens ist eine Pflicht des Grund 
besitzers gegenüber der Gemeinschaft. Die Wertsteigerung des Bodens, die ohne 
eine Arbeits- oder Aapitalsaufwendung auf das Grundstück entsteht, ist für die Ge 
samtheit nutzbar zu machen. 
Alle Bodenschätze und alle wirtschaftlich nutzbaren Naturkräste stehen unter Auf 
sicht des Staates. Private Regale sind im Wege der Gesetzgebung auf den Staat zu 
überführen." 
Nun erwächst die neue große Aufgabe, dieses Grundrecht aus der 
Verfassung heraus ins lebendige Leben zu führen und es umzusetzen 
in Menschenglück und Volkszukunft. Ls ist noch ein Weg voller Mühsal 
und Gefahren. Lr wird nur zum glücklichen Ziele führen, wenn sich 
viele finden, die in dieser entscheidungsreichen Übergangszeit sich mit 
reinem Perzen und heißer Begeisterung diesem Werke widmen. Und 
wer könnte die Begeisterung reiner und höher entfachen als £j. George, 
der „Prophet von San Franzisko"? wenn es uns gelingen wird, aus 
diesem großen Zusammenbruch einen Neubau aufzurichten, jenseits 
vom Mammonismus und Kommunismus, einen Neuaufbau, in dem 
persönliche Freiheit und soziale Gerechtigkeit vereint sein werden, dann 
kann und wird „Fortschritt und Armut" stets einen Ehrenplatz ein 
nehmen unter den werken, die der Menschheit Wegweiser waren zu 
diesem Ziele. 
Berlin NW., 24. Juni ^920. 
Lessingstr. u* 
A. Damaschke»
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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