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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch I. Arbeitslohn und Kapital
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

60 Arbeitslohn und Kapital. Buch I. 
Geld häufiger wurde, drängle dessen bessere Verwendbarkeit, welche 
die Mühe und den Verlust des lviegens ersparte, den Goldstaub auf 
den Rang einer Ware zurück, und der Arbeitgeber bezahlte seine Leute 
mit der Münze, welche er durch den verkauf des durch ihre Arbeit 
herbeigeschafften Goldstaubes erhalten hatte, Hatte er Münze genug, 
um den Lohn zu zahlen, so behielt er seinen Goldstaub, anstatt ihn an 
den nächsten Händler zu verkaufen und demselben dafür einen Nutzen 
zu zahlen, bis er genug zusammen hatte, um eine Tour nach San Fran- 
zisko zu machen oder die Ware per Expreß dorthin zu senden, wo er 
dafür in der Münze ohne Rosten geprägtes Geld haben konnte, während 
er so Goldstaub ansammelte, verminderte er seinen Geldvorrat, gerade 
wie der Fabrikant sein Warenlager anhäuft, während er seinen Geld 
vorrat verringert. Dennoch würde niemand so schwachköpfig sein an 
zunehmen, daß der Unternehmer damit, daß er Goldstaub einnahm 
und Münze ausgab, sein Kapital verminderte. 
Aber die Lager, die ohne vorherige Arbeit ausgenutzt werden 
konnten, waren bald erschöpft, und das Goldgraben wurde eine um 
ständlichere Sache. Ehe eine Mine so weit erschlossen werden konnte, 
daß sie einen Ertrag lieferte, mußten tiefe Schachte gegraben, große 
Dämme gebaut, lange Tunnels durch den härtesten Fels gebohrt, Wasser 
meilenweit über Bergrücken und tiefe Täler geführt und teure Ma 
schinen aufgestellt werden. Diese Arbeiten konnten nicht ohne Kapital 
ausgeführt werden. Bisweilen erforderte ihre Vollendung Jahre, 
während welcher kein Ertrag zu erhoffen war, obgleich den beschäftigten 
Leuten ihre Löhne jede Woche oder jeden Monat gezahlt werden mußten. 
Zn solchen Fällen, wenn auch in keinen anderen, kommen, wird man 
sagen, die Löhne sicherlich in Wahrheit aus dem Kapital, werden wirklich 
vom Kapital vorgeschossen und müssen durch ihre Auszahlung not 
wendig das Kapital verringern. Sicherlich wird wenigstens hier der 
Gewerbfleiß durch das Kapital begrenzt, denn ohne Kapital könnten 
solche Arbeiten nicht durchgeführt werden. Sehen wir zu. 
Fälle dieser Art sind es stets, welche man als Beweis anführt, 
daß die Löhne vom Kapital vorgeschossen werden. Denn wo Löhne 
bezahlt werden, ehe der Zweck der Arbeit erreicht oder vollendet ist — 
wie beim Ackerbau, wo jdflügen und Säen dem Einbringen der Ernte 
viele Monate vorhergehen müssen, wie ferner bei dem Bau von Gebäuden, 
Schiffen, Kanälen, Eisenbahnen rc. — da ist es klar, daß die Eigner des 
in den Löhnen verausgabten Kapitals keinen unmittelbaren Ertrag 
erwarten können, sondern dasselbe für eine Zeit, die oft auf Zahre 
hinausläuft, wie man zu sagen pflegt, „auslegen" müssen. Und werden 
da nicht die Grundprinzipien im Auge behalten, so ist es leicht, in den 
Schluß hineinzugleiten, daß die Löhne vomKapital vorgeschossen werden. 
Aber solche Fälle werden den Leser, dem ich im vorausgehenden 
verständlich geworden bin, nicht verwirren. Eine leichte Zergliederung 
wird zeigen, daß die Fälle, wo die Löhne bezahlt werden, ehe das
	        

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Die Zollgesetze Der Österreichisch-Ungarischen Monarchie Nach Dem Gegenwärtigen Stande Der Gesetzgebung Nebst Allen Auf Die Einhebung Und Verwaltung Der Zölle Bezug Habenden Vorschriften Und Erlässen. Beck, 1871.
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