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Wirtschaft als Leben

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Bibliographic data

fullscreen: Wirtschaft als Leben

Monograph

Identifikator:
1027869556
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-48255
Document type:
Monograph
Author:
Gottl-Ottlilienfeld, Friedrich von http://d-nb.info/gnd/118809040
Title:
Wirtschaft als Leben
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1925
Scope:
1 Online-Ressource (XXXII, 763 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Herrschaft des Wortes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Wirtschaft als Leben
  • Title page
  • Contents
  • Der Wertgedanke ein verhülltes Dogma der Nationalölonomie
  • Die Herrschaft des Wortes
  • Die Grenzen der Geschichte 1903
  • Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung 1906-1909
  • Freiheit vom Worte. Über das Verhältnis einer Allwirtschaftslehre zur Soziologie 1923
  • Die Wirtschaftliche Dimension. Eine Abrechnung mit der sterbender Wertlehre 1923
  • Vom Wirtschaftsleben und seiner Theorie 1924
  • Index

Full text

258 
,Die Herrschaft des Wortes“, 
das Schwanken. Es läßt sich nicht schnell genug darlegen, wie diese 
„symptomatische“ Bedeutung nur damit zu tun hat, daß in ihrer 
besonderen Art auch diese „Gesetze“ eine offene Tür einrennen: Sie 
bestätigen mittelbar den Gemeinplatz, daß im Handeln Alles mit Allem 
zusammenhängt; genau so, wie rieselnde Sandkörner eben nur darauf 
hin einen Kegel ergeben, daß sie in Berührung miteinander bleiben. 
Nun deuten aber diese „Gesetze“ auf jenen Allzusammenhang im 
Handeln hin, der als solcher für „Gesetzeserklärung“ viel zu gut ist. 
In diesem Sinne bedeuten jene „Gesetze“ ihre eigene Verhöhnung. 
Wenn man glaubt, wenigstens von „Entwicklungsgesetzen“, „histo 
rischen Gesetzen“ u. dgl. sprechen zu dürfen, so ist dies im Grunde 
nichts als ein recht wortseliges Zugeständnis an jene Irrung durch 
Mark und Bein. Damit nur ja der unzerfällenden Erkenntnis der Auf 
putz jenes Wortes „Gesetz“ nicht entgehe 1 Einerlei und Einheit, im 
Sinne jenes Gegensatzes, der abermals nicht aus den Worten zu klügeln 
ist, sondern aus unserer Sache zu verstehen, das läßt sich nicht unter 
einen Hut bringen. Nichts anderes aber versuchen diese ausflüchtigen 
Wendungen. Sofern der Ausdruck „Gesetz“ nur irgendwie auf das 
Streben nach dem Einerlei gemünzt ist, während der Ausdruck „histo 
risch“ der richtigen Auffassung Raum geben will, dem Streben nach 
der Einheit, dann schielt man zur gleichen Zeit nach dem Einerlei 
und nach der Einheit. Ebensogut wie von einem „historischen Gesetze“, 
kann man von einem nassen Feuer reden. 
Wer den unversöhnlichen Gegensatz verkennt, zwischen 
zerfällender und unzerfällender Erkenntnis, der versagt sich natürlich 
auch den Blick für alle Vorzüge, die der unzerfällenden Erkenntnis 
gerade aus diesem Gegensätze erblühen. Der Form nach setzt die 
unzerfällende Erkenntnis gleich dort ein, wo die zerfällende erst hin 
strebt ! Das war oben gestreift worden. Schon in der Form steht auch 
das Erfassen der Einheit höher als jenes bloße Erfassen der 
Einheitlichkeit, wie es mit dem Streben nach dem Einerlei vor 
liegt, auf dem Wege des vereinfachenden „Gesetzes“. Die Vorzüge 
liegen aber auch greifbarer da. 
Wenn irgendeine Abfolge der Erscheinungen ihrer Verall 
gemeinerung standhält; wenn ich also weiß, auf A folgt immer B: hat 
damit meine Erkenntnis etwas gewonnen? Doch nur mittelbar; nur 
soweit, als ich die Erkenntnis dem Handeln unterstelle, zum 
Heile seiner strebigen Zusammenhänge. Wie eine weitere Zerlegung 
jener Abfolge schließlich auch nicht geradeaus mein Erkennen befriedigt) 
da alle Zerlegung wieder nur vor Abfolgen hinführt, deren Eintreffe 11 
mir gar nichts sagt; wie hier abermals nur das Handeln den Vorteil
	        

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Geld-, Bank- Und Börsenwesen. C.E. Poeschel Verlag, 1937.
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