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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1027869556
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-48255
Document type:
Monograph
Author:
Gottl-Ottlilienfeld, Friedrich von http://d-nb.info/gnd/118809040
Title:
Wirtschaft als Leben
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1925
Scope:
1 Online-Ressource (XXXII, 763 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Freiheit vom Worte. Über das Verhältnis einer Allwirtschaftslehre zur Soziologie 1923
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

70 
Erstes Buch. Die Begründer. 
und die Saat auszusäen, seinerseits zur Vergrößerung der industriellen 
Produktion beiträgt. Das Wachstum des nationalen Reichtums be 
steht daher nicht in einer Erhöhung des „Produit net“ allein, sondern 
in der Vermehrung aller der dem Verbraucher zur Verfügung stehen 
den Gegenstände. 
. Als klare, praktische Folge dieser Auffassung ergibt sich, daß 
die Steuer nicht, wie es die Physiokraten wollten, von einer einzigen 
Klasse getragen werden soll. Sie muß alle gleichmäßig treffen. Der 
einzigen Steuer setzt Smith eine vielfache Steuer gegenüber, die 
gleichzeitig alle Einkommensquellen, die Arbeit und das Kapital, 
ebenso wie den Boden in Anspruch nimmt, — und er faßt sie in dem 
folgenden Grundsatz zusammen: „Die Untertanen jedes Staates müssen 
zur Unterstützung der Staatsgewalt so genau als möglich nach Ver 
hältnis ihres Vermögens beitragen, d. h. nach Verhältnis der Ein 
künfte, die ein jeder unter dem Schutz des Staates genießt 1 ).“ Dies 
ist der berühmte Grundsatz von der Proportionalität der Lasten zu 
der Leistungsfähigkeit eines jeden, auf den man sich seitdem so oft 
in Finanzfragen berufen hat 2 )/ 
Es ist sehr merkwürdig, daß A. Smith nicht imstande war, alle 
sich aus seiner Theorie ergebenden Folgerungen zu ziehen. Er scheint 
ihre ganze Tragweite nicht sofort begriffen zu haben. Die Theorie 
der Arbeitsteilung allein genügt schon, um das ganze physiokratische 
System hinfällig zu machen. 
Nichtsdestoweniger bemüht sich Smith im letzten Kapitel seines 
vierten Buches in langen Ausführungen und mit Gründen, die nicht 
immer überzeugend sind, die Physiokraten zu widerlegen. Mehr noch, 
er vergißt das Prinzip der Arbeitsteilung, eignet sich einen Teil ihrer 
') Dies ist die erste der vier berühmten Grundsätze, die Smith an den Anfang 
seiner Stenertheorie stellt. Die drei anderen lauten: II. Die Steuer, die jeder einzelne 
Bürger zu zahlen verbunden ist, muß genau bestimmt und nicht willkürlich sein. 
Die Zeit der Zahlung, die Art und Weise derselben, die Summe, welche gezahlt 
werden soll: alles das muß dem Steuerpflichtigen, sowie jeder anderen Person klar und 
deutlich sein . . . III. Jede Steuer muß zu der Zeit und auf die Weise erhoben 
werden, zu welcher und auf welche es dem Steuerpflichtigen am leichtesten fällt, 
sie zu bezahlen ... IV. Jede Steuer muß so eingerichtet sein, daß sie so w'enig als 
möglich über die Summe, die sie dem Staatsschätze einbringt, aus der Tasche des 
Bürgers herausnimmt . . . (II, S. 243/244, ß. V, Kap. II, Teil 2). 
2 ) Dieser Grundsatz der Proportionalität hat Smith nicht gehindert, an einer 
übrigens alleinstehenden Stelle sich zugunsten einer progressiven Steuer anszusprechen. 
Derartige unlogische Gedanken finden sich oft bei ihm. Wo er von der Mietssteuer 
spricht, bemerkt er, daß die Eeichen dadurch härter, als die Armen getroffen werden, 
weil der erstere im Verhältnis mehr als der zweite für seine Wohnung ausgibt. 
„Es ist eben“, sagt er, „nicht unbillig, daß der Reiche nicht nur nach Verhältnis 
seiner Einkünfte, sondern noch etwas über dieser Verhältnisse hinaus zu den Staats 
ausgaben beitrage“ (II, S. 254, B. V, Kap. II, Teil 1).
	        

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Das Problem Der Wirtschaftsdemokratie. Industrie-Verl., 1929.
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