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Kann das Geld abgeschafft werden?

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Bibliographic data

fullscreen: Kann das Geld abgeschafft werden?

Monograph

Identifikator:
1028387520
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-173126
Document type:
Monograph
Author:
Cohn, Arthur Wolfgang http://d-nb.info/gnd/12524391X
Title:
Kann das Geld abgeschafft werden?
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
142 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Kann das Geld abgeschafft werden?
  • Title page
  • Contents

Full text

werden. Diese können nur soviel begehren, wie sie als Produzenten geleistet 
haben: das Quantum des Begehrs steht danach fest. Aber das Qua le? 
‚., Daß unter gleichen Bedingungen — physiologischen, klimatischen, sozi- 
alen — die Bedürfnisse „im allgemeinen bei jedermann eine gleiche Reihen- 
{olge bilden‘, mag zutreffen; aber wieviel verschiedene Produktionspläne 
— z. B. für die verschiedenen Altersklassen, für die Bewohner der Berge, 
4er Ebenen, der Meeresküsten, für die Bevölkerung der verschiedenen Zonen 
— müßte das vielgeschäftige „Zentralorgan‘‘ ausarbeiten!‘” (II, S. 100). 
Um diesen grundlegenden Mangel auszugleichen, gibt es 
zw ei Möglichkeiten, aber auch nur diese beiden: entweder man 
gibt den Grundsatz des Rechts auf den vollen Arbeitsertrag bei 
der Lohn- und Preisfestsetzung auf und regelt die Verteilung nach 
dem Spiel von Angebot und Nachfrage, — oder man sagt 
sich von der Freiheit der Arbeit und des Konsums los und geht 
zum Kommunismus über. Der Kollektivismus ist auch in der 
objektivistischen Form wegen seiner Einseitigkeit als Wirtschafts- 
ardnung undenkbar. 
Engels schon konnte sich der Bedeutung der „Nutzeffekte der 
verschiedenen Gebrauchsgegenstände . . gegenüber (!) den zu ihrer Her- 
stellung nötigen Arbeitsmengen‘“ nicht ganz verschließen (S. 335), und 
Schäffle hat in Verfolg dessen durch Hereinziehung des „besonderen 
and wechselnden Gebrauchswertes aller Einzelarbeiten‘ die Arbeitsgeld- 
theorie im entscheidenden Punkte aufgegeben. Er sicht klar, daß man auch 
im „Sozialistenstaate‘“ das Recht auf den vollen Arbeitsertrag nicht ver- 
wirklichen kann, weil „vom Kollektivprodukt abginge, was für das Gemein- 
wesen gebraucht wird, also in öffentlichen Nutzen übergeht: z. B. für Ersatz 
and Verbesserung aller kollektiven Produktionsmittel, für Schutz, Ordnungs- 
wesen, Erziehung und öffentliche Anstalten anderer Art... Es wäre um - 
gekehrt wie heute: Das Ganze würde nicht durch Steuern aus dem 
Privateinkommen schöpfen, sondern den Einzelnen einen nicht zu veräußern- 
den, sondern zu verzehrenden Teil der Produkte und Bedarfe seinerseits 
zusteilen. Organe des Gemeinwesens wären ja an Stelle konkurrierender und 
steuernder Privaten getreten, um die Masse des Zwischenstoffwechsels zu 
vestimmen und zu leiten‘ (Bau, III, S. 334)- 
Dietzel und Adler führen im einzelnen aus, wie nur der un- 
nittelbare Zwang — namentlich der Arbeitszwang — oder fortdauernde 
Lohn- und Preisverschiebungen das Mißverhältnis von Vorrat und Bedarf 
ausgleichen können: „Soll das Gesamtprodukt nicht übergroßen Schaden 
‚eiden, so muß dem Sozialwillen das Recht zustehen, die Individuen hin und 
herzuschieben wie Marionetten‘‘ (Dietzel, II. S. ı12; ebenso Adler, 
S. 71). 
Auch Adolph Wagner darf hier nicht unerwähnt bleiben, 
Er beginnt seinen „‚Exkurs‘“ über das Arbeitsgeld mit der Erinnerung, „daß 
lie folgerichtige Entwicklung der sozialistischen Gedankengänge zu einer 
‚naturalen‘ Verteilung in einem sozialistischen Wirtschafts- 
system führen müßte, d. h. zu einer solchen, in welcher nicht nur die Wert- 
anteile jedes Genossen...autoritativ festgestellt, son-
	        

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Kann Das Geld Abgeschafft Werden? Fischer, 1920.
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