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Die deutsche Zigarettenindustrie

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Zigarettenindustrie

Monograph

Identifikator:
1028995938
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-48083
Document type:
Monograph
Author:
Bormann, Kurt http://d-nb.info/gnd/135652758
Title:
Die deutsche Zigarettenindustrie
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung
Year of publication:
1910
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 121 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Abschnitt. Die Arbeiterverhältnisse
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Forstwirtschafts-Politik
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster vorbereitender Teil. Die deutsche Forst- und Holzwirtschaft der Gegenwart
  • Zweiter Haupt-Teil. Die deutsche Forstwirtschaft
  • Sach-Verzeichnis
  • Namens-Verzeichnis

Full text

Holzhandelspolitik. 3 04 
diesen Lagern interessierten Holzhandelskreise von Handelskammern, Zollbehörden und 
Ländern unterstützt, während ihnen gegenüber die sonstigen Holzhändler, zum Teil eben- 
falls unterstützt durch Handelskammern und Länder, standen. Ein jeder Teil führte 
für seinen Standpunkt die verschiedensten Gründe an').“ 
Handelsvertr ä g e?) hat das Deutsche Reich bis jezt (zu Beginn des Jahres 
1926) abgeschlosen mit England, Belgien, Holland, Portugal, 
Italien und Rußland ; in Kraft gesetzt sind aber bisher nur die Verträge mit 
England und Belgien. – „Holland, Portugal und England ge- 
währen Deutschland die Meistbegünstigung ohne tarifarische Bindung. It ali en und 
Belg i en ebenfalls Meistbegünstigung, daneben aber einige tarifarische Bindungen. 
Mit der Schweiz und Spanien bestehen zur Zeit nur provisorische Handels- 
abkommen, die Verhandlungen werden fortgesezt. Mit Österreich haben lediglich 
Vorbesprechungen stattgefunden. Wann die zur Zeit unterbrochenen Verhandlungen wieder 
aufgenommen werden, steht noch nicht fest. Mit Griechenland und der Türkei 
wurden vorläufige Wunschlisten ausgetauscht.“ Verhandlungen mit Jugoo s lavien 
und Ungarn stehen bevor. „Unbekannt ist zur Zeit noch, wann Verhandlungen mit 
den nord ischen Staaten, sowie mit Bulgarien und Rumänien in 
Gang kommen werden. Besprechungen mit Po l e n finden zur Zeit statt. . . . In den 
abgeschlossenen Verträgen hat Deutschland seine derzeitigen Holzzollsät e weder 
ermäßigt noch gebunden. Von besonderer Bedeutung sind die deutsch- 
russischen Handelsverträge, die am 12. Oktober 1925 in Moskau ab- 
geschlosssen wurden. . . . Bei den Verhandlungen hat sich . . . die Wiederhersstellung 
der alten Vorkriegsgrundlage des deutsch-russischen Geschäftsverkehrs nicht erreichen 
lassen. Dazu hätte es einer Durchbrechung des russischen Wirtschaftssystems, insbesondere 
einer teilweisen oder vollständigen Aufhebung des russsischen Außenhandelsmonopols und 
weitgehender Eingriffe in die innere russische Gesetgebung bedurft. Die deutschen Wünsche 
nach freierer Betätigungsmöglichkeit deutscher Wirtschaftsorgane in Sowjet-Rußland 
haben daher in wesentlichen Punkten nicht erfüllt werden können. Trotzdem sind eine 
Reihe höchst wertvoller Zugeständnisse von russischer Seite erreicht worden, die das ge- 
nannte Vertragswerk als einen unzweifelhaften Fortschritt gegenüber dem bisherigen 
Zustande erscheinen lassen.“ Die beiden Länder haben sich gegenseitig die Meistbegünstigung 
zugestanden; irgendwelche Zollbindungen haben nicht Platz gegriffen. – „Mit Frank - 
r e i ch werden die Verhandlungen in Kürze wieder aufgenommen; bisher wurden sie 
dadurch erschwert, daß der neue französische Zolltarif noch nicht fertig vorliegt und 
außerdem Frankreich erklärte, die Meistbegünstigung nicht de jure, sondern lediglich 
de facto für gewisse Waren bewilligen zu können. Es besteht neuerdings aber Aussicht, 
daß zunächst ein Provisorium für 14 Monate abgesschlossen wird, währenddessen Frankreich 
für alle deutschen Exportwaren, also auch für a ll e Holz sortimente, die volle Meist- 
begünstigung gewährt. Bisher hatte Frankreich den Standpunkt vertreten, daß nur für 
1) Mitteilung von Oberforstrat Z i r < e r in der 23. Sitzung des Holzhandelsausschusses des 
Reichsforstwirtschaftsrats am 6. Januar 1926. Mitteilung des Reichsforstwirtschaftsrats, 5. Jahrg., 
Nr. 3, S. 54. + Dort auch Näheres über die für die gemischten Transitlager angeführten Vor- 
und Nachteile, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. 
?) Im Anschluß an die Mitteilung des Ministerialrats Dr. St r o h me y e r auf der Tagung 
des Holzhandelsausschusses des Reichsforstwirtschaftsrats am 6. Januar 1926. Mitteilungen des 
Reichsforsstwirtschaftsrats, 5. Jahrgang, Nr. 3, Berlin 1926, S. 53/54. 
9(1
	        

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Die Arbeiterfrage. Verlag Ernst Reinhardt, 1912.
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