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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

Kapitel II, Adam Smith. 
105 
Liste aller Umstände aufstellen, unter denen Smith die Intervention 
der öffentlichen Gewalt für gerechtfertigt erklärt: die gesetzliche Fest 
legung des Zinsfußes 1 ), die Verwaltung der Post durch den Staat, der 
obligatorische Volksschulunterricht, die für die Zulassung zu jedem 
freiem Berufe oder jedem Vertrauensposten notwendigen Staatsprüfungen, 
die Festsetzung des Minimalnennbetrages der Banknoten auf fünf Pfund 2 ) 
usw., usw. In einem charakteristischen Satze hat er ganz allgemein seine 
Meinung mit Hinsicht gerade auf diese Beschränkung der Freiheit der 
Banken ausgedrückt: „Allerdings können solche Maßregeln einigermaßen 
für eine Verletzung der natürlichen Freiheit gelten; allein Ausübungen 
der natürlichen Freiheit weniger Individuen, die die Sicherheit der ganzen 
Gesellschaft gefährden, werden durch die Gesetze aller Staaten einge 
schränkt, und müssen eingeschränkt werden; das gilt ebensosehr von den 
freiesten wie von den despotischsten Staaten“ 3 ). 
Bei all diesen Einschränkungen bleibt doch die Tatsache nicht weniger 
klar bestehen, daß das ganze Werk Smith’s eine Verteidigungsrede zu 
gunsten der wirtschaftlichen Entfesselung des Individuums ist. Es stellt 
eine Anklageschrift gegen die merkantilistische Politik und gegen jedes 
darauf beruhende wirtschaftliche System dar. 
In dieser Hinsicht besteht eine völlige Übereinstimmung zwischen 
der Rolle, die Smith in England spielt, und der, die zur gleichen Zeit 
die Physiokraten in Frankreich spielten. Innen wie außen war damals 
die Freiheit der Produzenten, der Kaufleute und der Arbeiter durch 
ein Netz von Vorschriften eingeschränkt, von denen die einen in den 
Überlieferungen des Mittelalters, die anderen in mächtigen, von falschen 
wirtschaftlichen Theorien getragenen Privatinteressen wurzelten. In 
den Städten bestand noch die Zunftordnung, obgleich sie nicht mehr 
auf diejenigen Industrien anwendbar war, die nach dem Erlaß des be 
rühmten Lehrlingsgesetzes der Königin Elisabeth entstanden waren. 
Las Reglementierungssystem mit seiner Schar von Beamten, die die 
LabrikationsVorgänge, das Gewicht, die Länge, die Beschaffenheit der 
l ) Völkerreichtum I, S. 211, B. II, Kap. IV, am Ende. Wahrscheinlich wurde 
® r später durch Bentham’s Buch: Defense of usury, das 1787 zugunsten der Dar 
lehnsfreiheit veröffentlicht wurde, zum Gedanken der vollständigen Freiheit bekehrt, 
wenn man einem Gespräch, das 1789 ein Freund Bentham’s mit Smith hatte, Glauben 
schenken will, und das in einem Briefe an Bentham von einem anderen seiner Freunde, 
George Wilson, wiedergegeben ist. Vgl. J. Rae, Life of Adam Smith, S. 423. 
! ) Völkerreichtum I, S. 190, B. II, Kap. II. 
3 ) Völkerreichtum I, S. 190, B. II, Kap. III. Er fährt wie folgt fort: „Brand 
mauern, die dem Weitergreifen des Feuers Vorbeugen, sind eine ganz ähnliche Ver 
ätzung der natürlichen Freiheit, wie die hier angeführten Bankmaßregeln “ Diese 
Stelle beweist, daß Smith öffentliche Verordnungen zugunsten der materiellen Sicher 
heit der Bürger zugibt. An einer anderen Stelle zeigt er sich als Anhänger hygienischer 
Maßnahmen zum Schutz gegen ansteckende Krankheiten (II, S. 218, B. V, Kap.I, 
Teil 3, § 2).
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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