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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

10* 
seine Lehre jedem sozialistischen oder kommunistischen Organisations 
plan den Weg und verhinderte sogar jede Reform, die darauf abzielte, 
die Lage der Armen zu verbessern, weil man sagte, daß sie doch keine 
andere Wirkung haben könnte, als die Anteile der Anteilhaber zur gleichen 
Zeit mit der zu verteilenden Menge zu vermehren, und folglich zu nichts 
führen würde. 
Trotzdem haben die Lehren Malthus’, obgleich sie so viele Er 
bitterung hervorgerufen haben, dem wirtschaftlichen Unterrichte als 
Grundlage gedient; manchmal, um, wie schon gesagt, berechtigte 
Forderungen zurückzuweisen, und dann auch, um große klassische, 
volkswirtschaftliche Gesetze aufzubauen, wie z. B. die der Grund 
rente oder des Lohnfonds. Auf der anderen Seite haben sie dazu 
gedient, die Familie und das Eigentum zu rechtfertigen, weil man 
beides als mächtige Hemmnisse gegen eine unbedachte Kinder 
erzeugung auf Grund der Verantwortlichkeit, die sie schaffen, dar 
stellte 1 ). 
halten. „Es mag unwahrscheinlich klingen, daß man mit Geld die Lage des Armen 
nicht verbessern kann, ohne die der Gesellschaft zu verschlechtern. Aber so unwahr 
scheinlich das auch klingt, so glaube ich doch, daß es die Wahrheit ist“ (S. 365). Hier 
gegen kann man einwenden, daß auch, wenn das Almosen keine Güter erzeugt, was 
selbstverständlich ist, es doch aus den Händen des Reichen in die Hände des Armen 
eine gewisse Verbrauchskraft überträgt. Die Verbrauchskraft des letzteren wird daher 
in dem Maße gesteigert, wie die Verbrauchskraft des ersteren beschränkt wird. 
Malthus verurteilt nicht nur das Geldalmosen, sondern auch das Sach- und sogar 
das Arbeitsalmosen; er erkennt es nur in der Form von Unterricht an, weil dieses 
eines der Güter ist, die jedermann hingeben kann, ohne den anderen etwas zu nehmen 
(S. 668). 
Eine so kategorische Ansicht scheint das Verbot jeder gesetzlichen oder privaten 
Unterstützung zu bedingen. Er verlangt auch: „die allmähliche Abschaffung der 
Armengesetze (poor laws) und jeder systematischen Unterstützung, die den Armen 
Hilfe bietet, auf die er rechnen kann; aber er erkennt die „glücklichen Erfolge der 
bei Gelegenheit mit Vorsicht gegebenen Hilfe“ an. Wenn es ihm auch nicht gelungen 
ist, die „poor laws“ zur Abschaffung zu bringen, so haben seine Ideen doch auf ihre 
Reorganisation 1832 Einfluß ausgeübt. 
Hervorgehoben muß werden, daß diese malthusische Lehre gerade das Gegenteil 
von dem ist, was heute in Frankreich gelehrt wird, wonach die Solidarität die christ 
liche Mildtätigkeit ersetzen soll; die Unterstützung soll nicht eine Wohltat für die 
Unbemittelten, sondern ihr gutes Recht sein und dem Individuum wie den privaten 
Einrichtungen entzogen werden, um in die Hände des Staates überzugehen. Aller 
dings werden in Frankreich die Ratschläge Malthus’ in Hinsicht auf die Präventiv 
mittel sogar von den Armen so genau befolgt, daß die von ihm befürchteten Gefahren, 
soweit das gesetzliche Unterstützungsrecht in Betracht kommt, nämlich das Anschwellen 
der Zahl armer Kinder, kaum zu fürchten sind. 
*) Es ist aber nicht nachweisbar, daß dies die Gedanken Malthus’ über diese 
Fragen gewesen seien. 
Was den Grundbesitz, oder wenigstens den kleinen Grundbesitz anlangt, sah 
er darin im Gegenteil einen Ansporn für die Vermehrung der Bevölkerung. Das merk 
würdigste aber ist, daß er sein Beispiel hierfür Frankreich entlehnt, wo heute gerade 
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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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