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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

Kapitel I. Die Physiokraten. 7 
Diese rein negative Definition genügt aber nicht, denn sie ge 
stattet noch verschiedene andere Auslegungen. Zunächst würde man 
die natürliche Ordnung im Sinn des Naturzustandes nehmen 
können, um sie dem Zustand der Zivilisation, der dann ein künst 
licher wäre, gegenüber zu stellen. In diesem Sinne würde der Mensch 
um die natürliche Ordnung zu finden, zu seinem Anfangszustande 
zurückkehren müssen. 
Diese Auslegung würde sich nicht nur auf gewisse Stellen in 
den physiok.ratischen Werken y ) stützen können, sondern auch auf 
jene, am Ende des 18. Jahrhunderts sehr starke, geistige Strömung, 
scheint die soziale Ordnung die Lösung einer mathematischen Aufgabe zu sein: Er 
stellt sie nämlich hin, als ob sie gewissen komplizierten Voraussetzungen genügen 
Müsse, die er wie folgt formuliert: „Eine Assoziatiousform finden, die die Person und 
das Besitztum eines jeden Gesellschafters schützt und auf Grund derer ein jeder, 
mit allen vereint, doch nur sich selbst gehorcht und ebenso frei, wie vorher, bleibt.“ 
Nichts liegt der Auffassung der Physiokraten ferner: für sie gibt es nichts, das zu 
schaffen oder zu finden wäre. Die natürliche Ordnung ist „selbstverständlich“. 
Allerdings glaubte Rousseau trotzdem an eine natürliche Ordnung, an die 
Stimme der Natur, an die angeborene Güte des Menschen usw. „Die ewigen Gesetze 
der Natur und der Ordnung bestehen. Dem Weisen dienen sie an Stelle positiver 
Gesetzes Vorschriften; das Gewissen und die Vernunft haben sie ihm ins Herz ge 
schrieben“ (Emile, V.). Genan die gleiche Sprache führen die Physiokraten. Es 
besteht aber der große Unterschied, daß nach Rousseau der natürliche Zustand durch 
die gesellschaftlichen Einrichtungen (besonders die der Politik, zu denen er auch das 
Eigentum rechnet, unmöglich geworden ist, und daß es sich darum handelt, dem 
Volke den Gegenwert dessen, was es verloren hat, zurückzugeben. — Dies ist der 
Zweckgedanke des Contrat social: — Eür die Physiokraten dagegen sind die gesell 
schaftlichen Einrichtungen, darunter ganz besonders das Eigentum, nur eine spontane 
Entfaltung der natürlichen Ordnung, die allerdings durch die gewalttätige Handlungs 
weise der Regierungen zur Unnatur geworden ist, Sobald aber diese Einmischung 
aufhört, würde auch die natürliche Ordnung wieder ihren normalen Entwicklungs 
gang gehen, wie ein Baum, von den Hemmungen, die ihn gebeugt, befreit, sich 
wieder au flüchtet. . ,. 
Ein Hauptunterschied ist sodann, daß für die Physiokraten die Begriffe Eigen 
nutz und Pflicht sich decken, da das Individuum beim Verfolgen seines eigenen 
Nutzens das Wohl aller verwirklicht, während für Rousseau Eigennutz und Pflicht 
antagonistisch sind, die Pflicht den Eigennutz unterdrücken muß: „Das persönliche 
Interesse steht stets im umgekehrten Verhältnisse zur Pflicht und steigert sich im 
gleichen Maße wie die Vergesellschaftung enger, und die Verpflichtungen weniger 
heilig werden“ (Contrat social II, Kap. 3). Er will damit sagen, daß der Eigen- - 
nutz in der Familie oder der Korporation stärker als im Vaterlands verbände ist. 
ü „Es gibt eine natürliche Gesellschaft, die jeder Übereinkunft zwischen den 
Menschen vorausgegangen ist . . . Diese selbstverständlichen Grundsätze der voll 
kommensten Gesellsobaftsbildung drängen sich von selbst dem Menschen auf; ich 
meine dabei nicht nur den gebildeten und wissensdurstigen Menschen, sondern auch 
den einfachen wilden Menschen, so wie er aus den Händen der Natur kommt“ 
(Dupont I, S. 341, 24). 
Ebenso -scheinen einige Physiokraten nicht weit von dem Glauben entfernt ge 
wesen zu sein, daß diese natürliche Ordnung wirklich in der Vergangenheit bestanden
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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