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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die Gegner
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

Kapitel IV. Friedrich List und die nationale Volkswirtschaftslehre. 299 
3. Und auch dann ist der Schutzzoll nur gerechtfertigt „solange, 
bis die Manufaktur zureichend erstarkt ist, um die fremde Konkurrenz 
nicht mehr fürchten zu dürfen, und von da an darf der Schutzzoll „nur 
insoweit“ angewendet werden, als nötig ist, um die inländische Manu 
fakturkraft in ihren Wurzeln zu beschützen“ 1 ). 
4. Schließlich darf sich der Schutzzoll niemals auf die Landwirtschaft 
erstrecken. Die Gründe hierfür sind, daß auf der einen Seite der Wohlstand 
der Landwirtschaft in hohem Maße von dem Fortschritte der Fabriken 
abhängt. Der Schutz der Fabriken nützt indirekt der Landwirtschaft, 
während die Preiserhöhung der Rohstoffe und Lebensmittel der Industrie 
schaden würde. Weiterhin besteht eine natürliche und besonders vorteil 
hafte Scheidung der Bodenkulturen zwischen den verschiedenen Ländern, 
eine Scheidung, die mit den ursprünglichen Eigenschaften ihres Bodens 
zusammenhängt, und die der Schutzzoll nur stören kann. Diese natür 
lichen Unterschiede bestehen aber nicht für die Fabriken, „für die alle 
Nationen der gemäßigten Zonen . . . gleichmäßig befähigt sind“ 2 ). 
Man würde jedoch einige Mühe haben, diesen plötzlichen Umschwung 
List’s zugunsten des landwirtschaftlichen Freihandels zu verstehen, wenn 
man sich nicht vor Augen hielte (wie dies bei vielen anderen Punkten 
seines Systems notwendig ist), daß er stets nur an die besondere Lage 
Deutschlands denkt. Damals war Deutschland ein Getreideausfuhrland 
und litt daher unter den englischen Getreidezöllen. Der deutsche Land 
wirt brauchte keinen Schutz, sondern Absatzgebiete; List würde glücklich 
gewesen sein, wenn er England zur Abschaffung seiner „Corn-Laws“ hätte 
bereden können. 1879, mit dem Tage, an dem die Landwirte sich durch 
‘Ile fremde Konkurrenz bedroht glaubten, ist der landwirtschaftliche 
Schutzzoll in Deutschland von Neuem auf geblüht. 
für die Unmöglichkeit, in der sich die Fabrikanten eines neuen Landes befinden, aus 
C'genen Kräften und ohne Schutzzölle gegen die Konkurrenz der Länder mit alter 
Industrie zu kämpfen. Dieses Argument ist in den letzten Jahren am häufigsten von 
den englischen Schutzzöllnern angewendet worden, um sich gegen die amerikanische 
Industrie, und seit dem Kriege von allen Völkern, gegenüber der deutschen Konkurrenz, 
Zu verteidigen! Was würde List zu dieser Umkehrung der Dinge sagen ? ^ 
l ) Nat. Syst. S. 261, Cotta. Ausg. 1841 und im ganzen XVI Kap. (Buch 11), 
wo er unter anderem, auf Seite431 sagt: „Es wäre fehlerhaft, wenn Frankreich, nacli- 
e m seine Manufakturkraft zureichend erstarkt ist, nicht nach und nach zum gemäßigten 
Schutzzoll überginge, wenn es nicht durch Zulassung einer beschränkten Konkurrenz 
Seine Manufakturisten zur Nacheiferung anzuspornen trachten wurde. 
...^ *) Nat. Syst. S. 304 und besonders auf S. 306 u. f. (Cotta. Ausg. 1841) wo er 
Plötzlich die Taktik wechselt und alle die Argumente, die die Freihändler auf die Ge 
ilheit der Produkte anwenden, für sich zugunsten des landwirtschaftlichen Frei 
handels in Anspruch nimmt. Vgl. auch S. 460 (Ausg. IIausseh), wo er schreibt, daß 
h‘o Landwirtschaft „genügend durch die Natur der Dinge gegen die ausländische Kon- 
kurrenz geschützt sei“.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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