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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die Gegner
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

344 
Zweites Buch. Die Gegner. 
Die Entwertung kann also nur von der später sich herausstellenden 
Zahlungsunfähigkeit des Käufers kommen und nicht von dem Sinken 
des Preises, das einer Verminderung in der Nachfrage nach den Produkten 
folgt. Proudhon selbst hat übrigens jede Verbindung mit dem Projekt 
Mazel’s abgelehnt 1 ). 
3. Schließlich hat vor nicht langer Zeit ein großer belgischer In 
dustrieller, Solvay, einen Plan „sozialer Buchungen“ (comptabilisme 
social) verteidigt, indem er ebenfalls die Abschaffung des Metallgeldes 
und die Einführung eines vervollkommneten Zahlungssystems vorschlägt. 
Aber auch hier ist die Analogie mit dem System Proudhon’s mehr schein 
bar als wirklich. 
Was Solvay vorschlägt, ist die Ersetzung des Metallgeldes nicht 
durch Banknoten, sondern durch ein System von Schecks und Um 
buchungen. Sein Projekt beruht auf der modernen Praxis der „Clearing- 
Houses’“ oder Verrechnungsstellen. In seinen Augen würde es möglich 
sein, dieses System so auszubreiten, daß der Gebrauch des Geldes über 
haupt unnötig wird. Der Staat würde jedem „Verrechner“ (Comptabiliste) 
ein Scheckbuch über eine gemäß seines beweglichen oder unbeweglichen 
Vermögens verschieden hohe Summe ausfolgen. Dieses Buch hat zwei 
l ) „Ich verwerfe sie sowohl nach ihrem Grundgedanken wie nach der Form 
vollständig,“ sagte er, indem er von der Idee Mazel’s in einem Aufsatze, der am 7. De 
zember 1848 in der Zeitung Le Peuple erschien, spricht (CEuvres, Bd. XVII, S. 221)- 
Er fügt hinzu, daß er Mazel nicht kannte, als er sich mit dem Gedanken der Tausch 
bank trug. „Mazel ist von sich aus zu mir gekommen und hat mir seinen Gedanken 
mitgeteilt.“ — Proudhon scheint in einem seiner Projekte, das am 10. Mai 1848 ver 
öffentlicht wurde, für einen Augenblick die Idee einer ähnlichen Bank gehabt zu haben. 
Der § 17 des Entwurfes lautet wie folgt: „Die Tauschbons sind beständig bei Sicht 
an den Kassen der Bank und bei allen Teilhabern gegen Waren oder Dienste jeder 
Art austauschbar. Umgekehrt sind Waren und Dienste jeder Art beständig an den 
Kassen der Bank gegen Austauschbons austauschbar“ (Resume de la question 
sociale, S. 41). Dieser Paragraph rechtfertigt die Auslegung Courcelle-Seneuil s 
(Traitö des opörations de Banque, 9. Ausgabe 1899, S. 470; 1. Ausg. 1862), 
wie auch die von Ott, in seinem Traitö d’ficonomie Sociale (1851), — wo sich 
jedoch die beste Analyse und die beste Kritik der Auffassung Proudhon’s findet. Wir 
glauben aber, daß dieser Paragraph nur auf ein einfaches Versehen Proudhon’s zurück 
zuführen ist. Denn außer der formellen Verwerfung des Gedankens Mazel’s findet man 
ihn auch in keinem anderen Entwürfe und besonders auch nicht in dem Entwürfe der 
Banque du Peuple, und es scheint uns in Widerspruch zu der wiederholten Behauptung 
Proudhon’s zu stehen, daß die Bons einzig gegen „verkaufte und abgelieferte“ " r " 
Zeugnisse erteilt werden dürfen, wie auch mit anderen Paragraphen des Entwürfest 
so z. B. mit dem § 30 über Konsignations-Käufe und -Verkäufe. Auch steht er m 
Widerspruch mit dem Gedanken, daß die Diskontierung von Handelswechseln die erste 
und wesentliche Operation der Bank ist. — Unserer Auffassung nach liegt daher eine 
irrtümliche Auslegung vor, wenn Diehl in seinem Werk über Proudhon (P.-J. Proudhon, 
Seine Lehre und sein Leben, Bd. II, S. 183) glaubt, daß die Banque d’Echange 
Bons gegen jede hergestellte Ware ausgeben sollte, ohne sich darum zu kümmern, 
ob sie verkauft ist oder nicht.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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