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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Abtrünnigen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

Kapitel II. Der Staatssozialismus. 
473 
So werden wir am Schluß zu der am Anfang von Rodbertüs als 
grundlegend aufgestellten Urage zurückgeführt (s. S. 460). Vollziehen 
sich die sozialen Funktionen selbständig zum Wohl des sozialen Körpers 
oder können sie sich nur durch das Zwischenglied eines besonderen Organes, 
des Staates oder der Regierung, betätigen? Ist die Antwort, die er uns 
gibt, wirklich befriedigend? 
Gleich am Anfang muß ein erster Widerspruch auffallen: die Grenzen 
der wirtschaftlichen Gemeinschaft und die der politischen Gemeinschaft 
stimmen nicht überein. Die eine wird durch die Arbeitsteilung geschaffen 
und dehnt sich mit ihr aus: die andere entsteht aus den wechselnden 
Gluckszufällen der Geschichte. Logischerweise müßte daher die wirt 
schaftliche Regierung andere Organe besitzen und andere Grenzen haben 
uls die politische Regierung. Und trotzdem vertraut Rodbertüs dem 
Staat, so wie er sich aus der Geschichte entwickelt hat, die Rolle des 
leitenden Organes an. Zwischen der Definition der wirtschaftlichen Ge 
meinschaft Rodbertüs’ und seiner endgültigen Zuflucht in die Arme des 
nationalen und monarchischen Staates besteht ein entschiedener Wider 
spruch, ein Widerspruch, der sich in gleicher Weise für jeden anologen 
Versuch eines „nationalen“ Sozialismus ergibt. 
Auf der anderen Seite: um nachzuweisen, daß die selbstentstandenen 
sozialen Mechanismen nicht ausreichen, hat Rodbertüs, wie wir gesehen 
haben, die Definition der wirtschaftlichen Funktionen, wie sie in der Wirk 
lichkeit bestehen, mit dem Ideal vertauscht, das er sich davon macht. 
Daher fällt ihm der Nachweis nicht schwer, daß diese idealen Funktionen 
sich heute noch nicht vollziehen. Es ist sicher, daß die Produktion noch 
mcht auf dem „sozialen Bedürfnis“ beruht, und daß die Güter sich nicht 
im Verhältnis zur geleisteten Arbeit verteilen. Wir haben aber auch gc- 
sehen, daß das „soziale Bedürfnis“, so wie es Rodbertüs auffaßt, ein 
durchaus unbestimmter Begriff ist. Die logische Anwendung der er- 
teilungsformel, die er aufstellt, „jedem das Produkt seiner Arbeit , s o 
a af Unmöglichkeiten, und die Sozialisten geben selbst zu, daß es wct cr 
die Ansprüche der Menschheit noch die der Produktion befriedigen wur e. 
Damit die Beweisführung Rodbertüs’ überzeugend wirken könnte, durfte 
se ine Definition der sozialen Funktionen nicht schon an und für sich so 
große Schwierigkeiten verursachen. . 
Geben wir ihm aber immerhin zu, daß die Existenz einer Gese sc la 
den guten Ablauf gewisser Funktionen bedingt, deren Definition hier ohne 
■Bedeutung ist. Dann bleibt immer noch die Frage offen, und in ihr legt 
Je schwerstwiegende Kritik: ob die Kontrolle und die Voraussicht der 
^enschen sich nicht in einer anderen Weise, als durch die Einmischung 
es Staates, betätigen können? Für Rodbertüs gibt es nur eine Alter- 
*jative: entweder absoluter Individualismus oder alleinige Leitung durch 
den Staat. Aber weder die Natur noch die Geschichte lassen sich ii 
m einem
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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