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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

36 
Erstes Buch. Die Begründer. 
wie möglich soll man sich auf die Seite der Freiheit stellen 1 ).“ Er 
erklärte sich aber gegen jedes allgemeine System und besonders gegen 
jede Unterwerfung unter den Willen der „Dame Natur“: „Sie ist“, 
sagte er, „eine viel zu große Dame, um sich mit unseren Kleinig 
keiten zu befassen 2 ).“ Wie die realistische oder historische Schule 
unserer Tage schrieb er, daß man: „die Prinzipien dem Orte, der Zeit 
und den Umständen anpassen müsse. Von welchem Reiche will man 
sprechen? Wie ist seine Lage usw.“? 3 ) 
An die Seite Galiani’s kann man den großen Finanzmann Neckee 
stellen, der 1775 in einem dicken Buche: dieGesetzgebung und 
der Getreidehandel (la legislation et la commerce des grains) 
ungefähr die gleichen opportunistischen Gedanken entwickelte, und als 
Minister (1776—1781 und 1788—1790) den freien Getreidehandel unter 
sagte. 
Nicht zu übersehen ist aber, daß die Physiokraten für einen 
Zweig des Handels, einen einzigen! und nicht den unbedeutendsten 
gesetzliche Vorschriften beibehielten. Dies ist der Handel mit Geld, 
das Geldleihgeschäft. Der Marquis Mieabeau erkannte nur die Be 
rechtigung der landwirtschaftlichen Darlehen an, weil nur dort die 
Zinsen einem wirklichen Güterzuwachs, einem vermehrten Reinertrag, 
entsprächen, aber im Handel wollte er jedes Darleihen verbieten oder 
doch beschränken. Er ließ es sogar an recht beleidigenden Aus 
drücken nicht fehlen und nannte den Handel mit Geld eine Abgabe, 
die die „Nagetiere“ von Rentiers erhöben. Wie Mieabeau gründete 
auch Dr. Quesnay das Recht auf Zinsen nur auf den Reinertrag des 
Bodens — denn, sagt er, jedes Kapital kann zur Erwerbung von 
Grund und Boden verwendet werden. Er war aber weniger streng 
und verlangte nur eine gesetzliche Beschränkung. Hierin sind die 
Physiokraten ganz logisch, denn wenn das, was nach ihnen ein recht 
mäßiges Anrecht auf Zinsen begründet, nicht eintritt, d. h. wenn das 
Kapital nicht in Grund und Boden, sondern in der Industrie oder 
dem Handel, die sie als unproduktiv definieren, angelegt wird, so ist 
es klar, daß die Zinsen nur aus der Tasche des Schuldners kommen 
können; und dann müssen die Physiokraten diese Zinsen logischer 
weise ebenso ablehnen, wie sie die Steuerleistung der industriellen 
und der Handelsklasse ablehnen, was weiter unten ausgeführt 
werden wird. 
Tuegot ist der einzige, der offen die Freiheit des Geldleih- 
*) Dialogues, S. 254, 274. 
2 ) Ebenda, 8. 237. 
3 ) Ebenda, S. 22. Übrigens schlug er selbst ein ziemlich kompliziertes System 
vor, das sehr mäßige Getreideausfuhr- und Einfuhrzölle vorsah, und zwar etwa 10% 
im ersten und 5°/o im zweiten Palle.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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