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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

Kapitel I. Die Physiokraten. 
45 
Die Steuer würde nämlich niemand fühlen, weil in Wirklichkeit sie 
niemand zahlen würde. Nach ihnen würde jedes Grundstück unter 
Abzug des Steuerbetrages, d. h. also 30 °/ 0 unter seinem Werte, ver 
kauft werden, und folglich würde der Eigentümer, obgleich er nominell 
üie Steuer trägt, sie in Wirklichkeit nicht zahlen x ). Angenommen 
ein Gut bringt 10 000 Fr. Pacht, und sein Wert sei daher bei einer 
Verzinsung von 5°/ 0 gleich 200000 Fr.; es trägt aber 3000 Fr. 
Steuern, folglich bringt es in Wirklichkeit mir 7000 Fr., so daß sein 
Wert nur 140000 Fr. ist. Der Käufer, der diesen Preis gezahlt hat, 
genießt daher, trotz der Steuer von 3000 Fr., die Gesamtsumme des 
Einkommens, zu der er berechtigt ist, da er doch nur Anspruch auf 
das haben kann, was er bezahlt bat, und da er in Wirklichkeit nur 
den Wert des steuerfreien Teiles des Einkommens erworben hat. Es 
ist gerade so, als ob er nur 7 / 10 des Gutes gekauft habe und die 
übrigen 3 / 10 Staatseigentum blieben. Wenn dann der Staat später 
hin die Steuer abschafft, so würde er ihm ein ganz ungerechtfertigtes 
Geschenk yon 3000 Fr. Jahreseinkommen oder 60000 Fr. Kapital 
machen 2 ). 
Wenn nun auch dieser Gedankengang (der übrigens eine viel 
gioßere Tragweite hat, als die Physiokraten dachten, da er sich nicht 
IT , a üf die Steuer auf Grundbesitz, sondern auf jede Vermögens- und 
-. ^iTalsteuerung bezieht) für die Eigentümer, die den Grund und 
Q öac h her Einführung dieser Steuer erwerben, ausgezeichnet 
ls t, so 
ist er wenig reizvoll für die Grundbesitzer, die die Ehre haben 
w*>. ~ f T UUXg A UA/J T VAA AUA VA.AV JL UAAUM \AN/A U/JUA y UAV/ UAU A—i AAA. VA AAU IVA UAA 
8 - e 1(xen ’ das physiokratische Reich einzuweihen, und es ist klar, daß 
hm ersten sind, die bekehrt werden müßten. 
Wie ersichtlich, beschränkt sich der Anteil des Herrschers auf 
Grunih ’T 6 ^ euern bilden einen unveräußerlichen Gemeinbesitz . . . Wenn die 
sie d' b6 T zer Grund und Boden kaufen oder verkaufen, so kaufen und verkaufen 
gehört ^ euem nicht mit: sie verfügen bloß über den Teil des Bodens, der ihnen 
®bens ' Tüdern der Steuerertrag abgezogen ist. Das Bestehen dieser Steuer ist daher 
sudeTT® exne Belastung irgendeines Grundbesitzers, als es die Kechte eines 
diese W • run .dbesitzers sind, dessen Ländereien sein Besitztum begrenzen. — Auf 
■wj r( j VeiS ® ist das Staatseinkommen niemandem lästig, kostet niemandem etwas, 
tum“ I? 11 n ' emau dem bezahlt und beschränkt in keiner Weise irgendwelches Eigen- 
JDupont de Nemours I, S. 357/358). 
Phy s j den Grundbesitzern größtmögliche Sicherheit zu geben, wollten die 
sei g ra ^ B| daß das Verhältnis, einmal festgelegt, so unveränderlich wie möglich 
Krone J e doeh gibt die Möglichkeit periodischer Schätzungen zu, „damit die 
ünd wi kr Uni ^ Verlust der produktiven landwirtschaftlichen Klasse in stetiger 
an die T lu ler V T eise beteiligt sei“. Und er richtet folgende, weittragende Mahnung 
eurer p/^dbesitzer: „Kedet euch nicht ein, daß ihr allein die Ursache des Steigens 
der AuT-'T^® sex d> denn das würde eine höchst ungerechtfertigte Undankbarkeit 
e rfüllt“ 'fgT f^g^ßüber sein, die in stetigem Fortschritt ihre Hoheitsfunktionen 
I 
J
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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