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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

46 
Erstes Buch. Die Begründer. 
ein wahres Miteigentum am gesamten Grundbesitz 1 ). Dies stimm 1 
auch durchaus mit der Vorstellung, die sich die Physiokraten vofl 
Herrscher machen, überein. In Wirklichkeit bilden die Grundbesitzer 
und der Herrscher nur eine den Boden des Landes zusammen be 
sitzende Klasse, mit gleichen Rechten, gleichen Pflichten und gleichem 
Einkommen. Dadurch wird erreicht, daß der Vorteil des Herrschers 
vollständig mit dem des Landes verschmilzt 2 ). 
Ihrem fiskalischen System maßen die Physiokraten eine sehr 
große Bedeutung bei, in der Überzeugung, daß die Verteilung der 
Steuern die Grundursache der Not des Volks zu ihrer Zeit war, di« 
eigentliche Verkörperung der Ungerechtigkeit, mit einem Wort: di« 
damalige „soziale Frage!“ Wenn wir auch heute das Elend mehr 
der schlechten Güterverteilung als irgendeinem fiskalischen System 
zur Last legen, und diese Anschauung der Physiokraten uns über 
trieben erscheinen mag, so läßt sie sich doch aus der schrecklichen 
Finanzwirtschaft unter dem ancien regime rechtfertigen. 
Die Einwürfe, welche diese nur auf die Grundbesitzer beschränkt« 
Steuer nicht hervorzurufen verfehlten, sind von den Physiokraten 
vorgesehen worden und sie haben sich mit ihrer Widerlegung ein 
gehend beschäftigt. 
Erstens: die Ungerechtigkeit, die Steuer einer einzigen Klass« 
des Volkes aufzubürden, anstatt sie gleichmäßig auf Alle zu ver 
teilen s ). 
Dem halten die Physiokraten entgegen, daß das Ziel, das sich 
ein Staatsmann setzen muß, nicht darin besteht, Alle gleichmäßig z« 
besteuern, sondern wenn irgendmöglich niemanden zur SteuerleistunK 
heranzuziehen, und daß gerade dies der Erfolg einer Besteuerung d« s 
Reinertrages sei. 
Sogar wenn man diese Besteuerung des Reinertrages als ein e 
Steuer ansehen sollte; würde es zu nichts führen, sie anderen Gesell 
schaftsklassen aufzubürden, denn welche sollte man heranziehen? 
!) „Ich bemerke nebenbei, daß ich nur mit Bedauern dem öffentlichen Einkornm^ 
den Namen Steuern beilege. Dieses Wort wird stets von der schlechten Seite aufgefa^ 1 
Es bedeutet so eine schwere Last, von der jeder befreit sein möchte. — Das offen 1 ' 
liehe Einkommen ist aber im Gegenteil für den Herrscher nur der Ertrag aus Gruiit 
besitz, der nichts mit allem anderen Grundeigentum seiner üntertanen zu tun ha* 
(Mercier de la Riviere, S. 451). 
2 ) „Wenn der Herrscher . . ., der ständig als jährliches Einkommen einen b e ' 
stimmten Prozentsatz des Reinertrages bezieht, der mit dem Reinertrag steigt 
mit ihm sinkt, so liegt hierin eine augenscheinliche und notwendige Übereinstimmung 
der Ziele und Interessen“ (Baudeau, S. 769). 
s ) Dieser Einwurf wird in der geistreichen Satire Voltaike’s : „Der Mann m 1 ' 
vierzig Talern“ behandelt. Sie stellt einen reichen, steuerfreien Pinanzherrn eio^ 
armen Landwirt, der nur 40 Taler Einkommen hat, gegenüber, aus dem er die Steuer 11 
für sich selbst und den Finanzherrn, der sich über ihn lustig macht, zahlen muß. 
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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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