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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

68 
Erstes Buch. Die Begründer. 
erhoben worden ist. Es genügt jedoch, sie der physiokratischen Auffassung 
der Gesellschaft gegenüberzustellen, um ihre Überlegenheit ersichtlich zu 
machen. 
Die Physiokraten stellten sich die Volkswirtschaft unter einer Reihe 
von übereinandergelagerten Klassenschichten vor. Die Landleute 
trugen gewissermaßen auf ihren Schultern den ganzen Rest der Gesell 
schaft, dem sie einen Teil des von ihnen dem Boden selbst abgewonnenen 
Nahrungssaftes abgaben. Daher kam die überwiegende Bedeutung der 
land-wirtschaftlichen Klasse, und die Notwendigkeit, ihren Interessen das 
ganze volkswirtschaftliche System unterzuordnen. Smith betrachtet im 
Gegenteil die soziale Gütererzeugung in ihrer Gesamtheit als das Er 
gebnis einer Reihe von nebeneinander bestehenden und aufeinander 
angewiesenen Unternehmungen, zwischen denen der Güteraustausch die 
Verbindung herstellt. Der Fortschritt eines jeden Tätigkeitszweiges ist 
daher eng mit dem Fortschritt aller anderen verbunden. Keine der jedem 
Tätigkeitszweige entsprechenden Klassen hat die alleinige Aufgabe, für 
den Lebensunterhalt der anderen zu sorgen. Sie sind alle gleicherweise 
unentbehrlich. Der Handwerker, der dem Landarbeiter die Mühe des 
Baues seines Hauses oder der Anfertigung seiner Kleider erspart, trägt unter 
dieser Form zur Vermehrung des landwirtschaftlichen Produktes bei, 
ebenso wie der Landarbeiter, indem er es dem Handwerker erspart, 
Furchen zu ziehen und die Saat auszusäen, seinerseits zur Vergrößerung 
der industriellen Produktion beiträgt. Das Wachstum des nationalen 
Reichtums besteht daher nicht in einer Erhöhung des „produit net“ allein, 
sondern in der Vermehrung aller der dem Verbraucher zur Verfügung 
stehenden Gegenstände. 
Als klare, praktische Folge dieser Auffassung ergibt sieh, daß die 
Steuer nicht, wie es die Physiokraten wollten, von einer einzigen Klasse 
getragen werden soll. Sie muß Alle gleichmäßig treffen. Der einzigen 
Steuer setzt Smith eine vielfache Steuer gegenüber, die gleichzeitig alle 
Einkommensquellen, die Arbeit und das Kapital, ebenso wie den Boden 
in Anspruch nimmt, —• und er faßt sie in dem folgenden Grundsatz zu 
sammen: „Die Untertanen jedes Staates müssen zur Unterstützung der 
Staatsgewalt so genau als möglich nach Verhältnis ihres Vermögens bei 
tragen, d. h. nach Verhältnis der Einkünfte, die ein jeder unter dem Schutz 
des Staates genießt“ 1 ). Dies ist der berühmte Grundsatz von der Pro- 
Dies ist der erste der vier berühmten Grundsätze, die Smith an den Anfang 
seiner Steuertheorie stellt. Die drei anderen lauten: TI. Die Steuer, die jeder einzelne 
Bürger zu zahlen verbunden ist, muß genau bestimmt und nicht willkürlich sein. Die 
Zeit der Zahlung, die Art und Weise derselben, die Summe, welche gezahlt werden soll: 
alles das muß dem Steuerpflichtigen, sowie jeder anderen Person klar und deutlich 
sein ... III. Jede Steuer muß zu der Zeit und auf die Weise erhoben werden, zu welcher 
und auf welche es dem Steuerpflichtigen am leichtesten fällt, sie zu bezahlen . . -
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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