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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

Kapitel II. ^dam Smith. 
69 
portionalität der Lasten zu der Leistungsfähigkeit eines jeden, auf den 
man sich seitdem so oft in Finanzfragen berufen hat 1 ). 
Es ist sehr merkwürdig, daß A. Smith nicht imstande war, alle sich 
aus seiner Theorie ergebenden Folgerungen zu ziehen. Er scheint ihre 
ganze Tragweite nicht sofort begriffen zu haben. Die Theorie der Arbeits 
teilung allein genügt schon, um das ganze physiokratische System hin 
fällig zu machen. 
Nichtsdestoweniger bemüht sich Smith im letzten Kapitel seines 
vierten Buches in langen Ausführungen und mit Gründen, die nicht 
immer überzeugend sind, die Physiokraten zu widerlegen. Mehr noch, er 
vergißt das Prinzip der Arbeitsteilung, eignet sich einen Teil ihrer Lehre 
an und kommt nicht dazu, sich von dem Unterschiede zwischen pro 
duktiver und unproduktiver Arbeit frei zu machen. Er definiert sie nur 
anders. Er nennt unproduktiv alle die Arbeiten, „die gewöhnlich im 
Augenblick ihrer Leistung zugrunde gehen und selten eine Spur oder einen 
Wert zurücklassen, wofür ein gleiches Maß von Diensten später beschafft 
Werden könnte“ 2 ). Dies sind alle die Dienste, denen J.-B. Say den Namen 
»immaterielle Produkte“ geben sollte, und die nach Smith die Arbeit 
des Dienstboten, die der Verwalter, des Richters, Soldaten und Priesters, 
der Advokaten, Ärzte, Schriftsteller, Musiker usw. umfassen. Indem er 
in dieser Weise den Sinn des Wortes „produire“, auf die materiellen Gegen 
stände beschränkte, hat er einen ziemlich unnützen Streit über die pro 
duktiven und unproduktiven Arbeiten geschaffen, einen Streit, den Say 
be gann und Stüart Mill wieder aufgriff und der heute zuungunsten 
Smitb’s entschieden scheint, und zwar durch eine genauere Auslegung 
seiner eigenen Lehrsätze. Es ist in der Tat klar, daß alle Dienste einen 
Teilbetrag des jährlichen Einkommens der Nationen ausmachen, und daß 
die Gesamtproduktion vermindert würde, wenn nicht besondere Personen 
sieh ausschließlich damit beschäftigten, sie zu liefern. 
Aber noch besser. Nachdem Smith den physiokratischen Unterschied 
zwischen den besoldeten und produktiven Klassen kritisiert hat, gibt er 
trotzdem zu, daß die Arbeit der Handwerker und der Kaufleute weniger 
IV- Jede Steuer muß so eingerichtet sein, daß sie so wenig als möglich über die Summe, 
die sie dem Staatsschätze einbringt, aus der Tasche des Bürgers herausnimmt . . . 
(D, S. 243/244, B. V, Kap. TI, Teil 2). 
*) Dieser Grundsatz der Proportionalität hat Smith nicht gehindert, an einer 
übrigens alleinstehenden Stelle sich zugunsten einer progressiven Steuer auszusprechen. 
Derartige unlogische Gedanken finden sich oft bei ihm. Wo er von der Mietssteuer 
spricht, bemerkt er, daß die Reichen dadurch härter, als die Armen getroffen werden, 
yeil der erstere im Verhältnis mehr als der zweite für seine Wohnung ausgibt. „Es 
>st eben“, sagt er, „nicht unbillig, daß der Reiche nicht nur nach Verhältnis seiner 
Einkünfte, sondern noch etwas über diese Verhältnisse hinaus zu den Staatsabgaben 
beitrage“ (II, S. 254, B. V, Kap. II, Teil 1). 
2 ) Völkerreichtum I, S. 194, B. II, Kap. III.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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