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Inflation und Geldentwertung

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Bibliographic data

fullscreen: Inflation und Geldentwertung

Monograph

Identifikator:
1029439745
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-72099
Document type:
Monograph
Author:
Prion, Willi http://d-nb.info/gnd/101278861
Title:
Inflation und Geldentwertung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Julius Springer
Year of publication:
1919
Scope:
1 Online-Ressource (126 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Inflation und Geldentwertung
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Die Finanzwirtschaft während des Krieges unter dem Gesichtswinkel der Inflation und der Preise
  • Zweiter Teil. Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise

Full text

116 
Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. 
. Stützung der Kriegsgefangenen und deren Familien, ebenso für die Unterstützung 
der Mobilisierten oder aller derjenigen, die in den Armeen der Alliierten dienten. 
Diese Kosten zu 2 sollen kapitalisiert und Deutschland als Kapitalschuld be 
lastet werden. 
3. Ferner ausdrücklich: Übernahme der bis 11. November 1918 von Belgien bei 
den Alliierten aufgenommenen Schulden. 
4. Die Kosten der während 15 Jahren in deutschen Gebieten verbleibenden Be 
satzungstruppen. 
Die Gesamtsumme dieser Lasten sollte ursprünglich bis spätestens am 1. Mai 
1921 ziffernmäßig festgestellt werden. Auch sollte bis dahin der genaue Zahlungs 
plan bestimmt werden, nach dem Deutschland seine Schuld in 30 Jahren zu tilgen 
habe. Nach der Antwort vom 22. Juni 1919 ist die Entente bereit, von Deutsch 
land Vorschläge zur Festsetzung der Gesamtsumme entgegenzunehmen, auf die sie 
in kürzester Frist antworten will. Unabhängig von der noch nicht feststehenden 
Gesamtsumme sieht der Friedensvertrag für die nächsten Jahre gewisse 
Mindestzahlungen, die Deutschland der Art und Menge nach zu leisten hat, vor 
(vgl. unten). 
B. Im Zusammenhang mit der Gesamtschadenssumme steht die zweite Rech 
nung, die der größeren Übersichtlichkeit wegen von der eigentlichen Schuldrech 
nung (A) abzusondern und vor den Gutschriften in dieser Rechnung (unten) zu 
betrachten ist. „Als Bürgschaft und Anerkenntnis seiner Schuld“, nämlich auf Rech 
nung A, wird Deutschland verpflichtet, der Entente sofort einen Posten von 20 Mil 
liarden Goldmark in Schuldverschreibungen auszuhändigen, die bis zum 1. Mai 1921 
durch die Zahlungen auf dem Hauptkonto getilgt sein sollen, jedoch bis dahin 
unverzinslich sind. Sofern die tatsächlichen Zahlungen die Höhe von 20 Milliarden 
Goldmark nicht erreichen, werden die restlichen Schuldverschreibungen in solche 
der zweiten Art umgewandelt. Diese in einem Posten von 40 Milliarden Goldmark 
gleichfalls sofort zu übergebenden Schuldverschreibungen sind vom 1. Mai 1921 
an mit 2V2% und von 1926 an mit 5% zu verzinsen und mit 1% zu tilgen. Sofort 
ist ferner das schriftliche Versprechen abzugeben, daß Deutschland einen dritten 
Posten Schuldverschreibungen in weiterer Höhe von 40 Milliarden Goldmark ab 
liefert, wenn das Hauptkonto am 1. Mai 1921 noch einen entsprechenden Fehl 
betrag aufweist und die Entente die Überzeugung gewinnt, „daß Deutschland die 
Zinsen und Tilgungsraten der vorgenannten Schuldverschreibungen sicher auf 
bringen kann“. Die sofortige Auslieferung von 60 bzw. 100 Milliarden Goldmark 
deutscher Reichsschuldverschreibungen bedeutet insofern eine ganz sinnreiche 
Einrichtung, als sie der Entente die Möglichkeit gibt, die Wertpapiere an die 
entschädigungsberechtigten Mitglieder der Entente weiterzugeben, die sich darauf 
in irgendeiner Weise Geld beschaffen können. 
Oben ist angedeutet worden, welche Posten Deutschland in der Hauptrechnung 
(A) zur Last geschrieben werden. Die nachfolgenden Posten werden Deutschland 
auf diesem Konto gul geschrieben, 
a) Einmalige Gutschriften in Rechnung A: 
1. Der Erlös aus der Liquidierung deutschen Eigentums in den ehemals feindlichen 
Ländern (die von Deutschland beschlagnahmten und sequestrierten Gegenstände 
aller Art sind an die Entente zurückzuerstatten). 
2. Der Wert des Besitzes und Eigentumes des Deutschen Reiches (einschließlich 
des Kronvermögens) in den abgetretenen Gebieten (mit Ausnahme des in Elsaß- 
Lothringen und in den an Belgien abzutretenden Gebieten gelegenen Besitzes). 
3. Der Gegenwert der ausgelieferten und noch auszuliefernden deutschen Handels 
schiffe, der Lokomotiven und Güterwagen sowie der landwirtschaftlichen Ma 
schinen.
	        

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Inflation Und Geldentwertung. Verlag von Julius Springer, 1919.
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