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Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1030856788
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-60520
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Title:
Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Halberstadt
Publisher:
H. Meyer's Buchdruckerei, Abteilung Verlag
Year of publication:
1925
Scope:
1 Online-Ressource (91 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel IV. Eigentum und Erblichkeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • Kapitel I. Bedürfnisse und Arbeit
  • Kapitel II. Tausch und Wert
  • Kapitel III. Das Geld
  • Kapitel IV. Eigentum und Erblichkeit
  • Kapitel V. Pacht und Leihen auf Zins
  • Kapitel VI. Lohn und Gewinn
  • Kapitel VII. Wettbewerb und Zusammenarbeit

Full text

47 
Eigentum und Erblichkeit. 
irgendeiner Zeit einmal Kolonien gewesen sind — Gallien 
war eine römische Kolonie, dann eine fränkische — und die 
selbe Geschichte hat zehnmal von vorn angefangen. 
Dieser Ursprung des Grundeigentums belastet nicht die 
gegenwärtigen Besitzer, denn er ist seit langem wieder ver 
deckt und geläutert durch eine Reihe von Besitzübertra 
gungen, Käufen, Erbschaften, jedoch unter der Überschrift 
„Eigentumstitel", wie man es im Rechtswesen nennt, und 
vor allem unter dem Titel, der „Verjährung" heißt; aber 
wenn man weit genug zurückgeht, steht die Eroberung nichts 
destoweniger am Anfang des ganzen Grundeigentums. 
Könnte man irgendwo in der Welt, sogar in Frankreich, 
wo vielleicht mehr als in allen anderen Ländern das Grund 
eigentum das am besten gesicherte ist, ein Stück Land finden, 
das vom ersten Tag, an dem der Mensch seinen Fuß hin 
gesetzt und es urbar gemacht hat, in dieser Gestalt in den 
Händen des Bearbeiters und seiner Erben als treuer Genosse 
der Arbeit des Mannes geblieben wäre, so würde das eine 
Kuriosität darstellen, die man mit einer Inschrift versehn 
unter Glas setzen müßte, denn das wäre das seltenste ge 
schichtliche Denkmal. 
Aber das Eigentum hat sich nicht auf die Eroberung des 
Landes beschränkt. Es soll noch einen Sprung weiter machen: 
es soll das immaterielle Eigentum werden, sehr verschieden 
von dem soeben besprochenen Ureigentum, von jenen Pro 
dukten, die mit Händen zu fassen sind. Es wird das werden, 
was man „beweglichen Wert" nennt. 
Es bildet heutzutage das Vermögen der meisten unter 
uns. Ohne Zweifel gibt es heute noch einige Leute, die Be 
sitzer von Häusern, Ländereien, Grundstücken sind. Aber die 
meisten von denen, die die sogenannte bürgerliche oder 
Kapitalistenklasse bilden, haben ihr Eigentum in „der Brief 
tasche", wie man zu sagen pflegt, das heißt in Gestalt von 
bunten Papierstücken, die mit Zahlen und Bildern bedeckt 
sind. Die einen stellen einen Besitzanteil an den Bergwerken 
von Anzin dar oder an den Eisenbahnen der Gesellschaft Paris- 
Lyon-Marseille, oder am Suezkanal, oder an entfernten Berg 
werken, wie denen von Transvaal oder Rio-Tinto. Haben 
die Eigentümer diese Bergwerke oder Kanäle gesehn? Niemals- 
Wissen Sie auch nur, wo sie sich befinden? Nicht alle. Und 
diese Besitztitel sind nicht einmal auf ihren Namen ausgestellt. 
Sie gehören dem Inhaber, wie man sagt. Sie sind namenlos.
	        

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Anfangsgründe Der Volkswirtschaftslehre. H. Meyer’s Buchdruckerei, Abteilung Verlag, 1925.
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