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Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1030856788
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-60520
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Title:
Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Halberstadt
Publisher:
H. Meyer's Buchdruckerei, Abteilung Verlag
Year of publication:
1925
Scope:
1 Online-Ressource (91 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel IV. Eigentum und Erblichkeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • Kapitel I. Bedürfnisse und Arbeit
  • Kapitel II. Tausch und Wert
  • Kapitel III. Das Geld
  • Kapitel IV. Eigentum und Erblichkeit
  • Kapitel V. Pacht und Leihen auf Zins
  • Kapitel VI. Lohn und Gewinn
  • Kapitel VII. Wettbewerb und Zusammenarbeit

Full text

49 
Eigentum und Erblichkeit. 
Läuft nun aber das Eigentum in dieser Gestalt nicht 
Gefahr, sich zu verflüchtigen? Ich meine nicht in dem Sinne, 
daß es mehr Gefahren ausgesetzt fein sollte als das Eigentum 
unter materieller Gestalt. Nein, im Gegenteil: es wird 
weniger leicht gestohlen oder verloren als das Geld, das der 
Landmann in seinem Schrank verschließt, denn der Bankier 
hat es in seiner Hut, und er verwahrt es gut. Aber es ist 
insofern unsicherer, als am Tage einer Revolution nur ein 
Hauch über alle diese Papierfetzen zu wehen braucht, um sie in 
die Lust zu blasen. 
Nicht nur hinsichtlich seines Gegenstandes hat sich das 
Eigentum im Verlauf der Jahrhunderte entwickelt, auch hin 
sichtlich des Rechts. 
Welches sind in großen Zügen die charakteristischen 
Seiten des Eigentums? — denn bis jetzt haben wir seine 
Geschichte erzählt, aber keine Definition des Eigentums 
gegeben. Was nennt man also Privateigentum, per 
sönliches Eigentum? Es ist das Recht, eine Sache für sich 
zu besitzen, das heißt, unter Ausschluß jeder andern Person. 
Ursprünglich war das Eigentum nur das Recht, eine Sache 
im Hinblick auf die Befriedigung seiner Bedürfnisse zu ge 
brauchen, aber schloß das Eigentum jenes Attribut ein, das 
untrennbar von ihm scheint, nämlich das Recht, seinen Besitz 
gegen den eines andern einzutauschen? Nein, zweifellos nein; 
denn wir haben schon gesehn, daß der Tausch eine Handlung 
darstellt, die schon eine moralische Anstrengung und ziemlich 
verwickelte wirtschaftliche Bedingungen voraussetzt. Als ich 
vom Tausch sprach, habe ich die Aufmerksamkeit auf jenen 
Widerwillen gelenkt, den der Mensch empfinden mußte, 
sich der Gegenstände seines Besitzes zu entledigen, um sie 
einem andern abzutreten. Dieser Widerwille ist natürlich mit 
dem Tage geschwunden, an dem die Erzeugnisse ausdrücklich 
für den Verkauf hergestellt wurden, das heißt, mit dem Tage, 
an dem sie durch die Arbeitsteilung sogenannte Waren ge 
worden sind. Aber das Haus und das Land waren keine 
Waren. Sie waren mehr ein individuelles Eigentum, sie 
waren der Familienbesitz. Und sie waren noch mehr, sie waren 
das durch die dort begrabenen Toten geheiligte Eigentum, ge 
heiligt durch die Hausgötter, welche die Ahnen waren, denen 
man jeden Morgen die Öl- und Weinspende darbrachte. Und 
heutzutage noch thront in den Religionen des Orients und 
Chinas das Ahnenbild im Saale, als eine Gottheit, die das 
Haus beschützt. So gehörte das Eigentum den Toten wie den 
Gide, Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre. 4
	        

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Anfangsgründe Der Volkswirtschaftslehre. H. Meyer’s Buchdruckerei, Abteilung Verlag, 1925.
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