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Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1030856788
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-60520
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Title:
Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Halberstadt
Publisher:
H. Meyer's Buchdruckerei, Abteilung Verlag
Year of publication:
1925
Scope:
1 Online-Ressource (91 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel VII. Wettbewerb und Zusammenarbeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • Kapitel I. Bedürfnisse und Arbeit
  • Kapitel II. Tausch und Wert
  • Kapitel III. Das Geld
  • Kapitel IV. Eigentum und Erblichkeit
  • Kapitel V. Pacht und Leihen auf Zins
  • Kapitel VI. Lohn und Gewinn
  • Kapitel VII. Wettbewerb und Zusammenarbeit

Full text

90 Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre. 
Tatsache hervorgehn, nämlich dem gemeinsamen Wohnsitz an 
ein und demselben Orte, wie die Tiergesellschaften, die keine 
andere Art Gesellschaft zu kennen scheinen. Aber bei den 
Menschen gibt es auch die Genossenschaften, die aus freier Wahl 
hervorgehn und nur die freiwilligen zusammenschließen. Nichts 
destoweniger sind auch sie die Vertreter und Organe von Inter 
essen, die den Einzelinteressen übergeordnet sind. Ohne Zweifel 
kommt es auch bei ihnen, wie bei den industriellen Verbänden 
oder den Arbeiterverbänden vor, daß sie an Stelle der Einzel- 
interessen Berufs- oder gar Klasseninteressen setzen, und in 
diesem Falle befinden sie sich im Konflikt mit dem öffentlichen 
Interesse. Wir wollen gar nicht von den Gesellschaften reden, 
deren Tätigkeitsfeld außerhalb der Volkswirtschaft liegt — die 
sich mit Wohltätigkeit,Wissenschaft, Künsten, Religion, mit jeder 
uninteressierter Tätigkeit befassen, die in der Rechtssprachc den 
"schönen Namen „Gesellschaften ohne gewinnbringendes Ziel" 
tragen — wir wollen uns nur an die drei großen Gesellschafts 
typen in der Wirtschaftsordnung halten, nämlich die Gewerk 
schaft, die Genossenschaft und die Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, 
und wir bemerken, daß jede von ihnen das Ziel hat, gegen den 
oder jenen. Mißbrauch anzukämpfen, den die Ausdehnung des 
Eigennutzes erzeugt, und daß sie dadurch zum Organ des 
sozialen Interesses wird, genau so wie der Staat und im all 
gemeinen mit größerer Wirksamkeit. 
Die Genossenschaft, in Gestalt der Konsum-, Kredit 
oder Baugenossenschaft, will nicht das Interesse abschaffen, 
sondern den Wucher, nicht die gerechte Belohnung der 
leitenden Arbeit, sondern den Gewinn, insoweit dieser nur 
das Ergebnis eines Monopols oder des Glückszufalls ist, und 
dadurch erstrebt sie, das Schmarotzertum zu beseitigen und den 
gerechten Preis zu verwirklichen. 
Der gewerkschaftliche Verband strebt nach Abschaffung des 
Lohnsystems, worunter er das System versteht, welches die 
Arbeit unter die Herrschaft des Kapitals stellt, um daraus ein 
einfaches Produktionswerkzeug zu machen ohne direkte Teil 
nahme an der Leitung der Unternehmungen, in deren Dienst 
die Arbeit steht, und ohne Anteil an ihren Früchten. 
Die Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, bescheidener in ihren 
Zielen, sucht nur die Härten der gegenwärtigen Wirtschafts 
ordnung abzuschwächen für diejenigen, die nicht das Glück 
gehabt haben, bei ihrer Geburt ein Kapital vorzufinden, oder 
die es nicht verdienen konnten; sie bietet ihnen nun statt dessen 
die Garantie einer Kollektivversicherung.
	        

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Anfangsgründe Der Volkswirtschaftslehre. H. Meyer’s Buchdruckerei, Abteilung Verlag, 1925.
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