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Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Monograph

Identifikator:
1033562599
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-54741
Document type:
Monograph
Author:
Kampffmeyer, Paul http://d-nb.info/gnd/116038365
Title:
Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchhandlung Vorwärts
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (122 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
  • Title page
  • 1. Kapitel. Die Ehe und die Prostitution
  • 2. Kapitel. Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung der Stadt
  • 3. Kapitel. Der soziale Schuldbetrag der Prostitution
  • 4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
  • 5. Kapitel. Krankenkasseneinrichtungen zur unentgeltlichen Behandlung Venerischer
  • 6. Kapitel. Die wohnungsgesetzliche Bekämpfung der Mißstände der Prostituiertenwohnungen
  • 7. Kapitel. Die Zerrüttung der Familie und die Prostitution Jugendlicher
  • 8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
  • 9. Kapitel. Staatliche und kommunale Zufluchts- und Erziehungsstätten für erwachsene Prostituierte
  • 10. Kapitel. Die Prostitution der dienenden Klasse und ihre Eindämmung
  • 11. Kapitel. Die Prostitution als Klassenerscheinung und ihre Ueberwindung
  • Contents

Full text

4* 
- 51 - 
Herrschaft in diesen Städten würde allerdings nicht den feilen 
Weibern gehören, sondern den Bordellwirten, die ja heute schon 
vielfach „erstklassige Menschen" — Wähler erster Klasse — in 
unseren Großstädten mit Bordellwirtschaften sind. Ansehnliche 
Schwesterstädte — allerdings gerade keine frommen Schwester 
städte — dürften alle unsere deutschen Riesenstädte durch die Kaser 
nierung der Prostitution erhalten. In der Ausmalung der Utopie 
der feilen Weiberstädte könnte ungezügelt die Phantasie eines 
Aristophanes schwelgen, die ja schon so drastische und ergötzliche 
Bilder über den Weiberstaat schuf. 
Als in Berlin nach dem furchtbaren Zuhälterdrama Heinze die 
Kasernierung der Prostitution zahlreiche Anhänger in Regierungs 
und Polizeikreiscn fand, da begegnete die „Innere Mission" der 
evangelischen Kirche den Kasernierungsplänen mit dem denkbar 
schärfsten Widerspruch. In einer Petition des Zentralausschusses 
für „Innere Mission." an das preußische Staatsministerium („Zur 
Frage der öffentlichen Sittlichkeit") heißt es unter anderem: 
„Das System der Kasernierung mutz gleich dem Bordellwesen 
ein weibliches Sklaventum erzeugen, welches empörender ist als die 
schwarze Sklaverei. . . . .Wir wagen es kaum zu denken, datz, was 
in Afrika und Amerika mit Aufbietung aller Kräfte verfolgt wird, 
in anderer noch schimpflicherer Gestalt inmitten unserer sich christlich 
nennenden Kultur aufgerichtet werden soll. Fügt man noch hinzu, 
datz das Interesse der die Dirnen beherbergenden Hausbesitzer oder 
Wirte notwendig die Versorgung ihrer Häuser mit möglichst an 
ziehenden und dazu wechselnden Personen fordert, so stellt sich ein 
ausgedehnter, durch nichtswürdige Agenten vermittelter inländischer 
und internationaler Sklavenhandel in Aussicht, der leider im 
Interesse des.Bordellwesens bereits vielfach besteht, von den Be 
hörden oft vergeblich verfolgt wird und der, sobald die gcwerbs- 
mätzige Prostitution kaserniert wird, unter den Augen der Staats 
behörde unvermeidlich aufwuchern wird." 
III. Vom „freien" Wohnen der Prostituierten. 
Eine ganze Reihe großstädtischer Polizeiverwaltungen, wohl 
überzeugt von der Aussichtslosigkeit aller aus Kasernierung ge 
richteten Bestrebungen, hat von vornherein auf, den Versuch ver 
zichtet, den Prostitutionsverkehr in einige wenige Straßen hinein 
zuzwängen. Sie begnügten sich mit dem Erlaß von sittenpolizeft 
lichen Vorschriften, die die Prostituierten von den Hauptverkehrs 
straßen zu vertreiben und fern von den öffentlichen Gebäuden ein 
zuquartieren suchen. Die Wohnungsverhältnisse der Prostituierten 
werden der polizeilichen Kontrolle unterstellt. Meist hat die Pro 
stituierte zu jeder Tages- und Nachtzeit ihre Wohnung dem Polizei 
beamten zu öffnen. Sie muß jeden Wohnungswechsel der Polizei 
innerhalb 24 bis 48 Stunden anzeigen. Ihr werden zahlreiche 
polizeiliche Bestimmungen, über die Lage ihrer Wohnung usw., über
	        

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Die Prostitution Als Soziale Klassenerscheinung Und Ihre Sozialpolitische Bekämpfung. Buchhandlung Vorwärts, 1905.
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