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Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Monograph

Identifikator:
1033562599
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-54741
Document type:
Monograph
Author:
Kampffmeyer, Paul http://d-nb.info/gnd/116038365
Title:
Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchhandlung Vorwärts
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (122 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
  • Title page
  • 1. Kapitel. Die Ehe und die Prostitution
  • 2. Kapitel. Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung der Stadt
  • 3. Kapitel. Der soziale Schuldbetrag der Prostitution
  • 4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
  • 5. Kapitel. Krankenkasseneinrichtungen zur unentgeltlichen Behandlung Venerischer
  • 6. Kapitel. Die wohnungsgesetzliche Bekämpfung der Mißstände der Prostituiertenwohnungen
  • 7. Kapitel. Die Zerrüttung der Familie und die Prostitution Jugendlicher
  • 8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
  • 9. Kapitel. Staatliche und kommunale Zufluchts- und Erziehungsstätten für erwachsene Prostituierte
  • 10. Kapitel. Die Prostitution der dienenden Klasse und ihre Eindämmung
  • 11. Kapitel. Die Prostitution als Klassenerscheinung und ihre Ueberwindung
  • Contents

Full text

— 60 
nicht an der Wurzel treffen, Sie könnte sich jg nur auf die viel 
weniger von den Geschlechtskrankheiten heimgesuchten öffentlichen 
Mädchen erstrecken. Aber selbst in dieser Begrenzung nur auf die 
öffentlichen Prostituierten läßt sie sich nicht einmal durchführen; denn 
nur ein kleiner Bruchteil der Prostituierten ist durch die sanitäts 
polizeiliche Kontrolle zu erfassen, und mit der heutigen Handhabung 
der Kontrolle sind so viele Mißstände verknüpft, daß sie eher zur 
Verbreitung als zur Einschränkung der Geschlechtskrankheiten führen 
würde. 
Die heutige sittenpolizeiliche Kontrolle erstreckt sich nur auf 
einen verschwindend geringen Prozentsatz aller käuflichen Frauen, 
und zwar nicht einmal auf die gefährlichsten Frauen; denn die 
älteren eingeschriebenen Prostituierten sind schon gegen syphilitische 
Neuerkrankungen immun geworden. Während die käuflichen 
Mädchen Berlins eine Prostitutionsarmee von 20 000 bis 50 000 
Personen bilden sollen, standen im Jahre 1900 durchschnittlich nur 
4147 Dirnen unter sittenpolizeilicher Aufsicht. Die Handhabung 
der sittenpolizeilichen Kontrolle führt geradezu zu einer systematischen 
Verheimlichung der Geschlechtskrankheiten, zu einer förmlichen Flucht 
der erkrankten Mädchen und Frauen vor dieser Kontrolle. Von 
den Frankfurter Prostituierten sind nach den Aerzten Grandhomme 
und Grünwald stets große Prozentsätze von Frankfurt a. M. auf 
Reisen abwesend, entziehen sich der Kontrolle oder bevölkern die 
Krankenhäuser und die Gefängnisse. „Im ganzen sind schätzungs 
weise 30 bis 50 Proz., vielleicht öfter noch mehr, nicht hier." Von 
288 Kontrolldirnen Frankfurts wurden 267 oder 92,6 Proz. der 
selben wegen Kontrollübertretung bestraft. (Festschrift zum I. Kon 
greß der „Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechts 
krankheiten": Geschlechtskrankheiten und Prostitution in Frankfurt 
am Main 1903.) 
Die Kontrollübertretung ist das typische Vergehen der Prosti 
tuierten. Sie erkrankt, sie denkt an die harte Behandlung, die sie, 
die verachtete „Dirne", so häufig in den öffentlichen Krankenhäusern 
erfährt, und sie entweicht der Kontrolle. Schon die Geschlechtskranken 
werden meist in den Krankenhäusern als minderwertige Patienten 
betrachtet. Und nun erst die „Straßenmädchen"! In den Kranken 
häusern werden sie oft mit sehr rauhen Händen angepackt. Der 
frühere erste Hülssarzt der Frauenkrankenstation im Berliner städti 
schen Obdach, Herr Dr. Wilhelm Hammer, äußert sich einmal nicht 
ohne eine wohl begreifliche innere Entrüstung über die Kranken 
hausbehandlung der Prostituierten: „Sie muß sich eine Kranken 
hausbehandlung gefallen lassen, wenn sie auch nur die geringste ver 
dächtige Stelle an ihrem Körper hat. Die Behandlung ist eine 
Zwangsbehandlung. Mädchen, die sich nicht fügen, werden fest 
geschnallt. Ob sich ein Mädchen die Quecksilberschmierkur gefallen 
lassen will oder nicht, wird nicht in Erwägung gezogen. Ob die 
Mädchen mit dem Glüheisen gebrannt, mit Messern geschnitten,
	        

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Die Prostitution Als Soziale Klassenerscheinung Und Ihre Sozialpolitische Bekämpfung. Buchhandlung Vorwärts, 1905.
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