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Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Monograph

Identifikator:
1033562599
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-54741
Document type:
Monograph
Author:
Kampffmeyer, Paul http://d-nb.info/gnd/116038365
Title:
Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchhandlung Vorwärts
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (122 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
7. Kapitel. Die Zerrüttung der Familie und die Prostitution Jugendlicher
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
  • Title page
  • 1. Kapitel. Die Ehe und die Prostitution
  • 2. Kapitel. Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung der Stadt
  • 3. Kapitel. Der soziale Schuldbetrag der Prostitution
  • 4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
  • 5. Kapitel. Krankenkasseneinrichtungen zur unentgeltlichen Behandlung Venerischer
  • 6. Kapitel. Die wohnungsgesetzliche Bekämpfung der Mißstände der Prostituiertenwohnungen
  • 7. Kapitel. Die Zerrüttung der Familie und die Prostitution Jugendlicher
  • 8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
  • 9. Kapitel. Staatliche und kommunale Zufluchts- und Erziehungsstätten für erwachsene Prostituierte
  • 10. Kapitel. Die Prostitution der dienenden Klasse und ihre Eindämmung
  • 11. Kapitel. Die Prostitution als Klassenerscheinung und ihre Ueberwindung
  • Contents

Full text

die Vormundschaft den Kindern nicht den erforderlichen Schutz ge 
währt hat." Es befanden sich 1902 unter den 6196 der Fürsorge 
erziehung unterstellten Kindern 1885 bevormundete Kinder und 
196 in Pflegschaft stehende Kinder. 
Die Anklagen gegen das Institut der Pflichtbormundschaft sind 
sehr alten Datums. In seiner trefflichen Studie über die Berliner 
Prostitution weist Dr. S. Huppe darauf hin, daß sich von Jahr zu 
Jahr die Fälle mehren, „welche eine Reform des „Pflichtvormund 
schaftswesens" als dringend notwendig. erscheinen lassen. So lange 
dieses Institut in bisheriger Weise fortbesteht, wird für die sittliche 
Erziehung der weiblichen Waisen nichts oder nur negative Resultate 
erreicht. Gewöhnlich werden zu Vormündern über mittellose Per 
sonen Männer des niederen Bürgerstandes ernannt und verpflichtet, 
wie Schneider, Schuhmacher, Drehorgelspieler, die schon für sich und 
ihre eigene Familie Sorge in Fülle haben. Für die Vormünder ist 
diese Pflicht eine Last oder eine Strafe, für die Bevormundeten ist 
sie schädlich. Von den Frauenzimmern, welche im Jahre 1861 der 
Kontroliertenliste zutraten, haben über 70 Proz. unter Pflicht 
vormundschaft gestanden. Es scheint wirklich, als trüge diese In 
stitution nt lucus a non lucendo ihren Namen, weil man bei ihr 
seine Pflichten nicht erfüllt." 
Bezeichnenderweise ging eine kräftige Reaktion gegen die heutige 
Form der Pflichtvormundschaft gerade von dem Institut aus, das 
die Verheerungen, die die Vormundschaft unter den jungen Mädchen 
der Großstadt anrichtet, förmlich mit Händen greifen kann: von 
der Sittenpolizei Berlins. 
Im Jahre 1852 wiesen zwei Vorsteher der Berliner Kommission 
für Sittenpolizei in einer dem Polizeipräsidium unterbreiteten 
Denkschrift auf die schweren, dem heutigen Vormundschaftswesen 
anhaftenden Schäden hin. Diese Denkschrift begann mit dem 
charakteristischen Satze: „Zu den Einflüssen, welche bei den heran 
wachsenden Frauenspersonen die Prostitution und bei den heran 
wachsenden Männern die Liederlichkeit erzeugen und unterhalten, 
gehört besonders die Mangelhaftigkeit unserer vormundschaftlichen 
Einrichtungen ... Es ist dies keine vorgefaßte Meinung, sondern 
findet sich durch die traurige Wahrheit bestätigt, die sich aus den 
Listen der Verbrechen sowohl als aus den von der Kommission für 
Sittenpolizei über die der Prostitution verfallenen Frauenzimmer 
gesammelten Notizen ergibt. In jenen Listen hat das ungewöhnlich 
große Verhältnis solcher Subjekte, die, frühzeitig verwaist, unter 
sogenannter Pflichtvormundschaft aufgewachsen, längst schon die Auf 
merksamkeit erregt. Ganz dasselbe gilt von den der Prostitution 
anheim gefallenen Frauenspersonen; die Kommission darf nach den 
bisher gewonnenen Erfahrungen über die Hälfte dieser Frauens 
personen als solche bezeichnen, welche, frühzeitig verwaist, unter 
Vormundschaft heranreiften." Aus dem ganzen Berge von sozialem 
Elend, das sich unter den Händen einer sittenpolizeilichen Behörde
	        

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Die Prostitution Als Soziale Klassenerscheinung Und Ihre Sozialpolitische Bekämpfung. Buchhandlung Vorwärts, 1905.
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