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Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Monograph

Identifikator:
1033562599
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-54741
Document type:
Monograph
Author:
Kampffmeyer, Paul http://d-nb.info/gnd/116038365
Title:
Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchhandlung Vorwärts
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (122 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
  • Title page
  • 1. Kapitel. Die Ehe und die Prostitution
  • 2. Kapitel. Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung der Stadt
  • 3. Kapitel. Der soziale Schuldbetrag der Prostitution
  • 4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
  • 5. Kapitel. Krankenkasseneinrichtungen zur unentgeltlichen Behandlung Venerischer
  • 6. Kapitel. Die wohnungsgesetzliche Bekämpfung der Mißstände der Prostituiertenwohnungen
  • 7. Kapitel. Die Zerrüttung der Familie und die Prostitution Jugendlicher
  • 8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
  • 9. Kapitel. Staatliche und kommunale Zufluchts- und Erziehungsstätten für erwachsene Prostituierte
  • 10. Kapitel. Die Prostitution der dienenden Klasse und ihre Eindämmung
  • 11. Kapitel. Die Prostitution als Klassenerscheinung und ihre Ueberwindung
  • Contents

Full text

96 
schwerer beschaffen lassen, als gleich nach der Geburt. Von Monat 
zu Monat wird die Rechtslage des unehelichen Kindes schlechter 
und schlechter. Hat der uneheliche Vater die Vaterschaft in einer 
öffentlichen Urkunde anerkannt, so darf er den Einwand, ein anderer 
habe mit der Mutter verkehrt, nicht erheben." Die Hauptsache 
bleibt immer die Nötigung des unehelichen Vaters zur An 
erkennung der Vaterschaft. 
Die Vormundschaftsbehörde könnte unter Umständen die 
Alimentationsgelder auch an eine Mutterschaftsvcrsicherung ab 
führen, deren Begründung wir namentlich im Interesse der ledig 
Gebärenden warm empfehlen. Die vorgeschrittenen Sozialpolitiker 
suchen heute mit emsigem Fleiße Versicherungseinrichtungen aus 
zubauen, um die Existenz des Arbeiters gegen alle Fährnisse möglichst 
zu befestigen. ' Die bestehenden Vcrsicherungseinrichtungen greifen 
bereits über das Einzeldasein des Proletariers hinaus und suchen 
seine gesamte Familie zu umspannen. In der Krankenversicherung 
leuchten die Grundlagen für eine Versicherung der Familie im 
Krankheitsfälle auf. Die Unfallversicherung setzt die Hinter 
bliebenenrente für die Frau und Kinder des tödlich Verunglückten 
fest. Die uneheliche Wöchnerin genießt die Wöchnerinnenunter 
stützung. In der Wöchncrinncuunterstützung regen sich die ersten 
Anfänge für eine Versicherung der Mutterschaft überhaupt. 
Eine Mutterschaftsversicherung wird die Gruppe der Mädchen 
vor der gewerbsmäßigen Unzucht retten, die sich die Kosten für die 
Ernährung ihres unehelichen Kindes heute auf der Straße suchen 
müssen. Die Mutterschaftsvcrsicherung befestigt und erweitert 
übrigens das materielle Fundament für das neue soziale Recht des 
Kindes. 
Der Weg, an die Stelle der Einzelvormundschaft die berufliche 
Kollektivvormundschaft zu setzen, ist bereits von der Stadt Leipzig 
beschritten worden. Diese wird nach Dr. Ottomar Spann beruflich 
von einer hierzu bestellten, an der Spitze des Ziehkinderamtes 
stehenden Amtsperson ausgeübt. „Sie besteht darin, daß das Zieh 
kinderamt von Hause aus Vormund jedes unehelichen Kindes ist, 
das dort geboren wird und sich in fremder Pflege befindet. Jeder 
uneheliche Vater wird von dem Generalvormund unmittelbar nach 
der Niederkunft der Mutter — bisweilen schon vorher — zur An 
erkennung der Vaterschaft und zur Zahlung der Alimente heran 
gezogen beziehungsweise, wenn er dieselbe verweigert, sofort 
gerichtlich belangt." Leider wird mit Beendigung des Säuglings 
alters, günstigenfalls bei Beginn der Schulpflicht, in allen Städten, 
in denen die Generalvormundschaft (bezw. „Kollektivvormundschaft") 
eingeführt ist, vom Generalvormund das Amt der Vormundschaft 
niedergelegt. 
Nach dem Verwaltungsbericht über das Armenwesen der Stadt 
Leipzig übte im Jahre 1902 der Stadtrat Hentschel das Amt eines 
Generalvormundes über 3441 Kinder des Ziehkinderamtes aus. In
	        

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Modern Monetary Systems. King, 1927.
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