Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Monograph

Identifikator:
1033562599
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-54741
Document type:
Monograph
Author:
Kampffmeyer, Paul http://d-nb.info/gnd/116038365
Title:
Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchhandlung Vorwärts
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (122 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung
  • Title page
  • 1. Kapitel. Die Ehe und die Prostitution
  • 2. Kapitel. Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung der Stadt
  • 3. Kapitel. Der soziale Schuldbetrag der Prostitution
  • 4. Kapitel. Die staatliche Reglementierung der Prostitution
  • 5. Kapitel. Krankenkasseneinrichtungen zur unentgeltlichen Behandlung Venerischer
  • 6. Kapitel. Die wohnungsgesetzliche Bekämpfung der Mißstände der Prostituiertenwohnungen
  • 7. Kapitel. Die Zerrüttung der Familie und die Prostitution Jugendlicher
  • 8. Kapitel. Fürsorge-Einrichtungen für Minderjährige als Schutzwehren gegen die Prostitution derselben
  • 9. Kapitel. Staatliche und kommunale Zufluchts- und Erziehungsstätten für erwachsene Prostituierte
  • 10. Kapitel. Die Prostitution der dienenden Klasse und ihre Eindämmung
  • 11. Kapitel. Die Prostitution als Klassenerscheinung und ihre Ueberwindung
  • Contents

Full text

vielen Fällen glückte dem Generalvormund die Heranziehung der 
unehelichen Väter zum Unterhalt ihrer Kinder. Im Jahre 19N1 
zahlten die Väter für 1821 von 2960 Kindern. Im Jahre 1902 
trugen allein durch die Vermittelung des Ziehkinderamtes 660 
Väter zum Unterhalt der Kinder bei, und für 88 Kinder wurde 
der Unterhalt aus den Zinsen der vom Vater gezahlten Abfindungs 
summe bestritten. 
Die Begründung einer von sozialpädagogisch und sozial 
medizinisch gebildeten Elementen zusammengesetzten Berufsvor 
mundschaftsbehörde scheint uns von grundlegender Wichtigkeit für 
die Prophylaxe der Prostitution zu sein. Wir suchten daher unsere 
Ansichten über das Institut der Berufsvormundschaft dadurch zu 
klären, daß wir sozialpädagogisch geschulte Männer, wie den Herrn 
Dr. Klumker, den Direktor der „Zentrale für private Fürsorge" in 
Frankfurt a. M., um ihre Ansichten über die Berufsvormundschaft 
befragten. In bereitwilligster Weise legte uns Dr. Klumker seine 
Meinung über die Berufsvormundschaft in folgenden Zeilen dar: 
„1. Die Berufsvormundschaft darf nicht mit dem frühesten 
Alter (6 Jahre etwa) abschließen, sondern muß gerade die Berufs 
bildungszeit, also nach der Schulentlassung, mitumfassen, da hier 
die Wurzeln für die starke Kriminalität der Unehelichen zu suchen 
sind. Soll aber die Berufsvormundschaft iü der Berufsbildung 
etwas erreichen, so müssen die öffentlichen Mittel auch zu Aus 
bildungszwecken flüssig gemacht werden. Ich befürchte, daß aber 
das sehr schwer halten wird und vielleicht erst auf dem Umwege 
zu erreichen ist, daß der Staat oder die Gemeinden überhaupt 
größere Mittel für die Berufsbildungszwecke, Lehrwerkstätten und 
dergleichen auswerfen und alle Jugendlichen nach der Richtung 
fördern. Das halte ich übrigens für den einzigen Weg, gegen die 
sogenannte wachsende Kriminalität der Jugendlichen etwas wirk 
sames zu tun. 
2. In diese Fragen spielen viele Fragen' der Familienrechte 
hinein. Die elterliche Gewalt wird auch vom Bürgerlichen Gesetz 
buch noch viel zu sehr als ein Recht der Eltern angesehen, in 
das man nur bei ihrem Verschulden eingreifen darf. Auf diese 
Weise kommt das Interesse der Kinder sehr häufig zu kurz. Was 
das Fürsorgeerziehungsgesetz in Preußen, das schlecht genug aus 
gefallen ist, versucht, ist gänzlich ungenügend, um wirklich vorbeugend 
zu, wirken, d. h. da einzugreifen, wo die Verwahrlosung noch nicht 
eingetreten ist. Wir müssen dahin kommen, daß die Gesamtheit 
in viel stärkerem Matze sich verpflichtet fühlt, für die Erziehung 
und Ausbildung aller ihrer jugendlichen Glieder zu sorgen als 
bisher. Der entscheidende Punkt, ob der Staat oder die Gemeinde 
für ein Kind eingreifen, es den Eltern nehmen soll, oder sonst die 
elterliche Gewalt beschränken soll, darf nicht der sein, ob die Eltern 
ein Verschulden trifft, sondern ob es im Interesse des Kindes 
geboten ist. Wir haben einzelne kleine Ansätze nach der Richtung;
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Prostitution Als Soziale Klassenerscheinung Und Ihre Sozialpolitische Bekämpfung. Buchhandlung Vorwärts, 1905.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.