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Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

Monograph

Identifikator:
1040326099
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-81250
Document type:
Monograph
Author:
Wittstock, Friedrich http://d-nb.info/gnd/1146021178
Title:
Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
A. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 155 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Haupstück. Die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
  • Title page
  • Contents
  • I. Hauptstück. Die allgemeine Entwicklung
  • II. Hauptstück. Die Ausgaben der Gemeinde
  • III. Haupstück. Die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde
  • IV. Hauptstück. Die Anleihen als außerordentliche Einnahmen. Vermögen und Schulden der Gemeinde
  • V. Hauptstück. Rückblick und Ausblick

Full text

120 
setzten Bonitierungssatzes von 10 Mark zn 4°/ 0 mit 250 Mark. Ob- 
aber die Gemeinde für Friedhofszwecke bereits im Jahre 1904 
tür weit unter dieser Bonitierung stehendes, mit Kiefernschonung be 
standenes Lerrain für den Morgen 762.20 Mark gezahlt hatte, war 
der Äerkäuf eines größeren Areals von dem Besitzer abgelehnt worden. 
'Dieser'Umstand zeigt schon, daß cs den Landwirten nicht uni Erhaltung 
HM'landwirtschaftlich genutzten Bodens, sondern um Erzielung höherer 
Preise "zü! tun ist; legt man ferner die Tatsache zugrunde, daß die 
Bauern ihr schlechtes Land, das die Bewirtschaftung nicht lohnt, fast 
ganz abgestoßen haben, ein Bauer und der Stellniacher ihre Landwirt- 
schass 'nach Verkauf der Ländereien bereits vollkommen aufgegeben haben, 
so ill ohne weiteres der Schluß zu ziehen, daß die anderen Landwirte 
ebenfalls verkaufen, sobald sie ihnen genehme Preise erzielen. 
vo'l>n<Eine Überbürdung des landwirtschaftlich genutzten Bodens findet 
durch die Besteuerung nach dem gemeinen Wert jedoch nicht statt, da 
WWÄas landwirtschaftliche Gelände nicht als Baustelle, nicht als Bau- 
leHain einschätzt, sondern nach dem Wert, der ihm zur Zeit allgemein 
beigelegt wird, zu dem es allgemein verkäuflich wird, zu dem die durch 
Verkäufe durchaus wohlsituierten Bauern es jederzeit verkaufen können. 
Sb''hat denn auch der Kreisausschutz und auf die Berufung gegen 
'dessen Entscheidung der Bezirksausschuß im September 1912 die Land- 
Äärte mit Rücksicht ans die von ihnen erzielten Preise nicht für über- 
i'tfftet erklärt. 
Tj0 Sind nun aber durch die Gemeinde die den wohlhabenden Land- 
wirten gehörigen Ländereien zum Teil mit dem unnatürlich niedrigen 
Werte von 300 Mark für den Morgen abgeschätzt, so muß dies umge 
kehrt dem Hausbesitzer gegenüber als zu gering erscheinen, der für die 
Verzinsung seiner Hypothecken zu sorgen hat. Denn die Grundwert 
steuer hat den Nachteil, wie es ja eine vollkommen gerechte, d. h. fehler 
freie Steuer nicht gibt, daß sie keine Rücksicht nehmen kann auf die 
Belastung des Grundbesitzes. 
Abgesehen von dem gemeinsamen Einspruch der Landwirte ist die 
Zahl der Rechtsmittel, welche gegen die Veranlagung zur Grundsteuer 
nach dem gemeinen Wert eingelegt wurde, im Verhältnis zur Zahl der 
Veranlagungen sehr gering gewesen und steht weit hinter dem Prozent 
satz von Rechtsmitteln zurück, die z. B. durchschnittlich jährlich gegen 
die Veranlagung zur Staatseinkommensteuer eingelegt zu werden pflegen. 
Die Ausfälle der Steuer sind unbedeutend, denn der Besitz kann sich 
ihr nicht entziehen. 
Da gemäß § 15 des Kommunalabgabengesetzes und des Art. 15 
des Ausführungsgesetzes von direkten Steuern im Sinne des Kommn- 
nalabgabengesetzes nur Realsteuern (Steuern von Grundbesitz und Ge°
	        

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Die Entwicklung Der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau Unter Besonderer Berücksichtigung Der Finanzen. A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, 1913.
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